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Prozess: Haftstrafe für mutmaßlichen Terrorhelfer gefordert

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Terrorhelfer hat die Bundesanwaltschaft vor dem Kammergericht Berlin zwei Jahre Haft beantragt. Der Angeklagte soll Geld für die Ausbildung von "Märtyrern" in Afghanistan überwiesen haben.

Die Ankläger sahen es am Freitag als erwiesen an, dass der 32-jährige Berliner im November und Dezember 2009 die Terrorgruppen „Islamische Jihad Union“ (IJU) und die „Deutsche Taliban Mujahideen“ (DTM) mit knapp 1.400 Euro Geldspenden unterstützt hatte.

Der Bundesanwaltschaft zufolge wurde das Geld über einen Mittelsmann in der Türkei überwiesen und war für die Ausbildung von Kämpfern und „Märtyrern“ in Afghanistan bestimmt. Die Verteidigung forderte dagegen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Sie verwies darauf, dass sich ihr Mandant mit seinem Geständnis von seiner damaligen Geisteshaltung „distanziert“ hat.

Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen die Haftstrafe mit „Zweifeln am Gesinnungswandel“ des Angeklagten aber auch mit der „Abschreckung für Nachahmer“ begründet. Zu Prozessbeginn im Februar hatte der in türkischstämmige Deutsche ein umfassendes Geständnis abgelegt und eingeräumt, sich „auf einem Irrweg“ befunden zu haben. Seinen Angaben nach hatte ihn das Leid der Menschen im Kriegsgebiet zutiefst betroffen gemacht und persönlich verletzt. Er habe sich mit den Opfern identifiziert und deshalb helfen wollen. Ein „Taliban“ habe ihn dann im Internet um eine Geldspende für eine große Waffe gebeten, sagte er weiter.

Damals sei er nicht in „der Lage gewesen, die Bitte auszuschlagen“. Er habe sich aber danach von der Gruppierung abgewandt. Auch in seinem Schlusswort hatte der 32-Jährige nochmals versichert, die Taten „aufrichtig“ zu bereuen und das Gericht „um eine zweite Chance“ gebeten. Das Urteil wird am 6. April verkündet. (dapd)

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