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Bei der Räumung der Liebigstraße 34 am Freitag hat jemand Müllcontainer angezündet.

© imago images/Future Image

Körperverletzung, Sachbeschädigung, Brandstiftung: 125 Strafverfahren nach Protesten gegen Räumung von „Liebig 34“

Die Polizei untersucht Taten mit Verbindung zum vormals besetzten Haus in der Liebigstraße. Es geht unter anderem um Brandstiftung und Körperverletzung.

Knapp eine Woche nach Räumung des besetzten Hauses „Liebig 34“ und den Protesten dagegen hat die Berliner Polizei bislang 125 Strafverfahren eingeleitet. Es könnte sein, dass noch weitere dazugekommen, sagte eine Sprecherin der Polizei am Donnerstag.

Demnach sei die Zahl am Dienstag erhoben worden und beziehe sich auf die Zeit zwischen Donnerstagabend und Samstagmorgen.

Bei allen Verfahren gebe es einen Bezug zu dem ehemaligen Wohnprojekt im Stadtteil Friedrichshain. Zu den Straftaten zählen unter anderem Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Brandstiftung und Landfriedensbruch. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ über die Ermittlungen berichtet. 

Das Haus „Liebig 34“ - ein Symbol der linksradikalen Szene, um das lange heftig gestritten wurde - war vergangene Woche unter Protest geräumt und dem Eigentümer übergeben worden. 

Bei einer Demonstration am Freitagabend von Mitte nach Prenzlauer Berg kam es trotz großen Polizeiaufgebots zu Gewaltausbrüchen. (dpa)

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