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Ein Polizist mit Handschellen und einer Pistole am Gürtel steht vor einem Streifenwagen. (Symbolbild)

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Mit 41 Jahren Polizist werden: Berliner Polizei stellt künftig auch ältere Berufseinsteiger ein

Die Berliner Polizei hebt das Höchstalter für Berufseinsteiger ein. Das gilt sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Dienst. Damit reagiert die Behörde auf Nachwuchsmangel.

Stand:

Die Berliner Polizei hebt ab September 2025 das Höchstalter für Berufseinsteiger bei der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei an. Das geht aus Stellenausschreibungen der Behörde hervor. Mit der Änderung reagiert die Polizei auf einen Mangel an Nachwuchskräften. Zuerst hatte die „Berliner Morgenpost“ berichtet.

Bewerber für den mittleren Dienst bei der Schutzpolizei dürfen ab dem 1. September 2025 bis zu 40 Jahre alt sein. Bislang hatte die Obergrenze hier bei 39 Jahren gelegen. Für den gehobenen Dienst bei der Schutzpolizei oder Kriminalpolizei, der außer der praktischen Ausbildung ein Studium umfasst, steigt das Höchstalter von 35 Jahren auf 41 Jahre.

Die Berliner Polizei wolle „aus einem größeren Kreis von Bewerbenden als bisher“ auswählen können, sagte eine Pressesprecherin auf Nachfrage. „Die stärkere Berücksichtigung von berufs- und lebenserfahreneren Nachwuchskräften bei der Einstellung“ stelle zudem eine Bereicherung dar und erhöhe die Vielfalt in der Behörde.

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte in der Vergangenheit wiederholt einen Mangel an Nachwuchskräften bei der Berliner Polizei kritisiert und diese sogar als Gefährdung für die innere Sicherheit bezeichnet.

„Auch im gehobenen Dienst haben wir mittlerweile Schwierigkeiten, junge Leute dafür zu gewinnen, mehr Verantwortung zu übernehmen“, erklärte auch der Leiter der Landespolizeidirektion Berlin Jörg Dessin gegenüber der „Berliner Morgenpost“. Daher wirbt die Berliner Polizei bereits seit Jahren mit Kampagnen für mehr Nachwuchs.

Je nach Bundesland schwankt das Höchstalter für Bewerber bei der Polizei stark. In Schleswig-Holstein ist die Bewerbung bis zu einem Alter von 47 Jahren und sechs Monaten (mittlerer Dienst) beziehungsweise 47 Jahren (gehobener Dienst) möglich, während Bewerber in Bayern nur maximal 30 Jahre alt sein dürfen.

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