zum Hauptinhalt

Oberverwaltungsgericht: Plakat vor Scientology-Zentrale bleibt verboten

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf darf auch weiterhin kein Warnplakat vor der Scientology-Zentrale aufstellen. Für eine Warnung vor der Organisation sei das Bezirksamt nicht zuständig.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Nach Auffassung des OVG stellt das Plakat einen Grundrechtseingriff dar, den Scientology nicht dulden müsse, da die Organisation den Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit für sich in Anspruch nehmen könne.

Das Plakat sei als Warnung vor der Organisation zu verstehen, für die das Bezirksamt laut OVG nicht zuständig sei. Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften fielen in die Kompetenz des Senats. Zudem habe das Bezirksamt seinen Verdacht, Scientology verfolge ausschließlich wirtschaftliche Zwecke, im Verfahren nicht belegen können.

Das Bezirksamt hatte im Januar ein Plakat vor der Scientology-Zentrale in der Charlottenburger Otto-Suhr-Allee aufstellen lassen, auf dem ein Stoppschild abgebildet war. Darunter war zu lesen, dass die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in dem „verstärkten Engagement von Scientology im Bezirk“ eine mögliche „Gefährdung für die demokratische Gesellschaft und die Ausübung individueller Freiheitsrechte“ erkenne. Zudem waren Hinweise zur Leitstelle für Fragen zu Sekten bei der Senatsverwaltung sowie auf das Bürgertelefon der Polizei abgedruckt. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts musste das Plakat bereits im Februar entfernt werden. ddp

Zur Startseite