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Der Junge lief bei Rot. Er wurde vom Seitenspiegel des Autos getroffen und starb zwei Wochen später im Krankenhaus.

© Mike Wolff

200 Euro Strafe für Tod eines Kindes: Staatsanwaltschaft will härteres Urteil nach tödlichem Unfall

Ein Student fuhr einen Vierjährigen tot, bekam 200 Euro Strafe: Die Staatsanwaltschaft will ein härteres Urteil und hat nun Berufung eingelegt.

Es war ein Urteil, das viele Menschen bewegte: Ein Vierjähriger läuft bei Rot auf die Straße, wird von einem Auto erfasst und stirbt. Der Fahrer war zu schnell unterwegs, muss nur 200 Euro Strafe zahlen. Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher am Sonnabend, zuerst hatte die Berliner Morgenpost darüber berichtet.

Wie kam es zu dem von vielen als milde empfundenen Urteil? Der Unfall wäre wohl auch bei Tempo 50 nicht vermeidbar gewesen. Zudem hatte die Mutter ihren Sohn nicht an der Hand, er riss sich einfach los, lief bei Rot auf die Straße. Der Unfallfahrer leidet psychisch stark unter dem Geschehen. Eine Analyse zum Urteil aus juristischer Sicht können Sie hier lesen.

Vierzig Tagessätze zu je 5 Euro – bei diesem Urteil bleibt es nun, nach dem Einlegen der Berufung, womöglich nicht. (Tsp)

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