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Tänzer von "Was bewegt dich? Motion*s und Academy Bühnenkunstschule" beim Karneval der Kulturen.

© Jörg Carstensen/dpa

Karneval der Kulturen in Berlin: Veranstalter und Polizei ziehen positive Karneval-Bilanz

Hunderttausende tanzten beim Karneval der Kulturen am Sonntag durch Kreuzberg. Rund 850 Polizisten sicherten die Veranstaltung. Am Montagabend endet das Straßenfest.

Mehrere hunderttausend Menschen feierten nach Angaben der Veranstalter am Sonntag auf dem Karneval der Kulturen in Kreuzberg. "Es war weitestgehend störungsfrei", sagte ein Polizeisprecher am Montag. Rund 850 Beamte waren im Einsatz. Die Straßen rund um den Umzug durch Kreuzberg waren weiträumig für den Autoverkehr gesperrt. Betonpoller setzte die Polizei aber nicht ein, sie benutzten Einsatzfahrzeuge als mobile Sperren. Mit Blick auf den Terroranschlag in London hatten die Beamten ihr Sicherheitskonzept noch einmal überprüft. Es gebe aber keinen Anlass das bestehende Konzept zu ändern.

"Wir sind glücklich, eine friedliche Veranstaltung erlebt haben zu können", sagte die Leiterin des Karnevalsbüros, Nadja Mau, zum Abschluss des Karnevalsumzugs. Der Karneval der Kulturen sei seit vielen Jahren "das größte und freudvollste Statement der Stadt Berlin gegen Fremdenfeindlichkeit".

Viele Abgeordnete der Hauptstadt sowie zahlreiche Gäste aus Kultur und Gesellschaft feierten die an der Gästetribüne vorbeiziehenden Karnevalisten. Neben dem Umzug als Höhepunkt des Karnevals der Kulturen gibt es von Freitag bis zum Montagabend, 19 Uhr, ein großes Straßenfest mit einem umfangreichen Bühnenprogramm am Blücherplatz in Kreuzberg. Schirmherr des Karnevals der Kulturen ist Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller.

Drohne über dem Karneval der Kulturen

Neben den üblichen Meldungen wegen Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hatten die Beamten noch einen etwas anderen Einsatz. Gegen 20.15 Uhr tauchte plötzlich eine Drohne über den Feiernden auf. Die Polizei konnte schnell die Frau ermitteln, die die Drohne steuerte. Das Gerät wurde beschlagnahmt, weil der Flug gegen das Luftfahrtschutzgesetz verstoßen hatte. Das Problem: Sollte die Drohne abstürzten, könnte sie Menschen schwer verletzten.

Für die private Nutzung von Drohnen gelten die gleichen Regeln wie für Flugmodelle. Wenn sie weniger als fünf Kilo wiegen, brauchen sie keine Aufstiegserlaubnis. Verboten ist aber das Überfliegen von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Gefängnissen, Kraftwerken, Naturschutzgebieten und militärischen Anlagen. Zu Flugplätzen oder Hubschrauberlandeplätzen ist ein Abstand von 1,5 Kilometern einzuhalten. (mit AFP, dpa)

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