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Bewerber mit Kontakten zur Chahrour-Großfamilie: Wer kriminellen Clan-Männern nahe steht, wird nicht Polizist
Ein Mann hatte sich an Berlins Polizeiakademie beworben, die lehnte ab: Das LKA wirft ihm Clan-Kontakt vor. Das Verwaltungsgericht lehnte nun seine Eilklage ab.
Stand:
Die Berliner Polizei darf einem Bewerber die Einstellung verweigern, solange der Verdacht nicht geklärt ist, ob er kriminellen Clan-Mitgliedern nahesteht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Nach Tagesspiegel-Informationen geht es um Kontakte zu einem Mitglied des Chahrour-Clans. Geklagt hatte laut Gericht ein 1998 geborener Mann.
Er hatte sich für eine Ausbildung an der Polizeiakademie beworben, sein Ziel war der mittlere Vollzugsdienst als Schutzpolizist. Doch die Polizei lehnte den Mann ab. Der reichte daraufhin die Klage ein und einen Eilantrag, damit er vorerst mit der Ausbildung beginnen kann.
Zwar sei der Mann strafrechtlich nicht vorbelastet, dennoch stellte die Polizei bei der Leumundsprüfung „eine große räumliche, freundschaftliche und verwandtschaftliche Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus“ fest.
Das birgt nach Ansicht der Behörde ein „erhebliches Risiko eines Interessenkonflikts, der im unauflösbaren Widerspruch zum Polizeiberuf stehe“. Zu befürchten sei die „Einflussnahme Dritter“.
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Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag des Mannes ab, zum 1. März oder zum 1. September eingestellt zu werden. Schon der Verdacht der Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus begründe Zweifel an der charakterlichen Eignung. Die nötige Sachverhaltsaufklärung könne aber erst im Hauptsacheverfahren zu seiner Klage erfolgen.

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Dann muss geklärt werden, ob es hinreichende Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt, für eine Einflussnahme geben könne – und ob der Mann „Verbindungen zu kriminellen Mitgliedern einer arabischstämmigen Großfamilie“ habe und ob das ausreiche.
Anhaltspunkte dafür sieht das Landeskriminalamt. Dabei gehe es um „enge Kontakte mit einer Person, die bisher 29 Mal polizeilich in Erscheinung getreten“ sei – mit gefährlicher Körperverletzung, Betrug, Diebstahl und Bedrohung.
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Unter den Mittätern seien auch Personen gewesen, „die Straftaten begingen, die der Clankriminalität zuzuordnen“ seien, hieß es weiter.
Nach Tagesspiegel-Informationen soll er bei Kontrollen im Clan-Milieu und in Begleitung Verdächtiger aufgefallen sein. Der Bewerber hat laut Gericht Verbindungen zu kriminellen Clan-Männern bestritten.
Wie im Milieu üblich, stammt die Familie Chahrour aus dem Libanon. Angehörige sind mit Raub und Drogenhandel aufgefallen – während Männer und Frauen eines anderen Familienzweigs regulären Jobs nachgehen.
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