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Urteil: Zweieinhalb Jahre Haft für Cannabishandel

Verurteilt: Ein 24-Jähriger muss wegen Drogenhandels in Haft. Seinen Auftraggeber wollte der Angeklagte vor Gericht nicht nennen.

Ein 24-jähriger Mann ist am Mittwoch wegen Drogenhandels zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, im Auftrag eines Hintermannes im April und Mai 2008 1,2 Kilo Cannabis an einen Komplizen zum Weiterverkauf übergeben, die Ware portioniert und danach den Gewinn abgeholt zu haben.

Dem Gericht zufolge behielt er den Erlös nicht für sich, sondern leitete das Geld an seinen Auftraggeber weiter, dessen Namen er im Prozess nicht nennen wollte. Darüber hinaus war der Angeklagte jedoch geständig und hatte den Drogenhandel sowie den Besitz von weiteren mehr als 100 Szenetütchen mit Cannabis zugegeben.

Die restlichen Drogen waren im September bei einer Polizeikontrolle und bei einem Bekannten des Angeklagten gefunden worden. Neben seinem Geständnis wurde dem jungen Mann zugutegehalten, dass er "kaum vorbestraft ist" und es sich bei dem Geschäft um sogenannte "weiche Drogen" handelte. (up/ddp)

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