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In 426 Ermittlungsverfahren hat die Berliner Polizei Mobilfunkdaten abgefragt,

© dpa

Abfrage von Handydaten: Polizei sammelt weniger Mobilfunkdaten

Nach Jahren des Anstiegs wurden 2017 seltener Handydaten abgefragt. Zum Einsatz kam das Verfahren bei Mord, Raub, schweren Diebstahl, Brand- und Sprengstoffverbrechen.

Stand:

Die Berliner Polizei hat 2017 bei der Suche nach Verbrechern seltener Handydaten abgefragt – nach Jahren des Anstiegs. Nach gerichtlichem Beschluss seien in 426 Ermittlungsverfahren 474 Mal Funkzellendaten bei den Mobilfunkanbietern abgefragt worden. 2016 waren es 491 Funkzellenabfragen in 432 Verfahren. Die Zahl der erhobenen Verkehrsdatensätze sank von 112 Millionen auf 59 Millionen. Statt 6450 wurden noch 2222 Anschlussinhaber ermittelt. Das geht aus dem Jahresbericht von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hervor, den der Senat beschlossen hat.

Zum Einsatz kam das Verfahren bei Mord, Totschlag, Raub, schweren Diebstahl, Brand- und Sprengstoffverbrechen. Es ist umstritten, weil die Handydaten – SMS, Anrufe, Facebook-Posts – von allen Nutzern zu einer bestimmten Zeit in einer Funkzelle abgefragt werden. Unbescholtene Bürger, deren Daten gelöscht werden, sollen ab Jahresende prüfen können, ob sie betroffen waren: durch Eingabe ihrer Nummer in ein Internet-System. Nötig ist dafür aber eine Registrierung, die regelmäßig aktualisiert werden muss – um Fehlläufer bei einem Nummernwechsel zu vermeiden.

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