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Rassistischer Angriff auf Nachbarn?: 35-jähriger Angeklagter sagt vor Berliner Landgericht aus
Literweise Benzin schüttet ein Mann gegen die Wohnungstür eines Nachbarn. Die Polizei wird alarmiert, der Verdächtige festgenommen. War es ein versuchter Mord aus rassistischem Motiv?
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Etwa 20 Liter Benzin befanden sich in dem Kanister, mit dem Dmitry P. einen Stock höher in die elfte Etage ging. Er habe die Wohnung eines Nachbarn anzünden und ihn töten wollen, „weil er Ausländer ist“, heißt es in der Anklage. Von versuchtem Mord und versuchter Brandstiftung aus rassistischem Motiv geht die Staatsanwaltschaft aus. Sie kann sich auf Angaben von P. bei seiner Festnahme stützen. Vor dem Berliner Landgericht sprach der 35-Jährige von Ironie. „Die Polizei sollte kommen, ich wollte in den Knast.“ Er habe das Benzin nicht anzünden wollen.
P. war am Nachmittag des 22. Dezember 2024 mit einem Kanister losgezogen. Mehrere Liter des Benzins habe er verschüttet, es sei in den Flur der Wohnung eines 30-jährigen Syrers in Neu-Hohenschönhausen geflossen, der Teppich sei durchtränkt gewesen, so die Anklage. Doch weil P. sein Feuerzeug vergessen hatte, sei er zurück in seine Wohnung gegangen, um es zu holen. In der Zwischenzeit aber hatten Nachbarn die Polizei gerufen. Mit einem Feuerzeug in der Tasche wurde P. festgenommen.
Eine hochgefährliche Situation – ein Funke hätte gereicht. Der 30-Jährige, sein damaliger Besucher und weitere Nachbarn hätten im Hausflur gestanden – „völlig aufgelöst, sie konnten es sich nicht erklären“, berichtete ein Polizeibeamter. Wäre es P. gelungen, das Benzin anzuzünden, „wäre es voraussichtlich zu einer starken Explosion gekommen“, heißt es in der Anklage.
Als der zuletzt arbeitsloser Schiffsmechaniker festgenommen wurde, bezeichnete er sich als „Nazi, der Ausländer hasst“. Im Prozess sagte er: „Es war nur ironisch gemeint.“ Er habe „kein Problem mit Ausländern“. Lärm und Beleidigungen aus der Wohnung des Nachbarn hätten ihn gestört, an einen „Umzug“ ins Gefängnis habe er gedacht – „besser dort als obdachlos“.
Das Gericht gab nun den rechtlichen Hinweis, dass im Fall einer Verurteilung neben oder statt einer Strafe auch die Unterbringung von P. in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht komme. Der Prozess geht am Mittwoch weiter.
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