zum Hauptinhalt

Rauchverbot: Raucher verziehen sich

Das Qualmverbot in Lokalen verändert das Publikum – aber nicht überall wird das Gesetz eingehalten.

Gastwirt Holger Mielke vom Restaurant „Hoppegarten“ an der Steglitzer Schlossstraße sieht das gesetzliche Rauchverbot für die Berliner Gastronomie inzwischen recht gelassen. In seinem Lokal darf generell nicht mehr gequalmt werden, es gibt auch kein separates Raucherzimmer, doch schwindende Umsätze muss er deshalb nicht beklagen. Manche Gäste, die am liebsten mit Molle und Kippe an der Bar saßen, seien zwar in spezielle Raucherkneipen abgewandert, sagt er. Dafür gewann er neues Publikum: „Zum Beispiel Familien mit Kindern, die uns zuvor wegen der verrauchten Luft gemieden haben.“ Seit das Nichtraucherschutzgesetz im Mai 2009 in Kraft trat, haben sich viele Wirte und Gäste mit der einst heftig umstrittenen Regelung arrangiert.

Wie häufig noch gegen das Rauchverbot verstoßen wird, ist allerdings umstritten. „Zu 95 Prozent halten sich die Wirte und Gäste daran“, sagt der Charlottenburger Stadtrat für Ordnung, Marc Schulte (SPD). Daran ändere auch die eisige Kälte nichts; es werde „in der Regel“ vor dem Lokal geraucht. Ähnlich sehen es auch die Ordnungsämter anderer Bezirke. Das „Forum Rauchfrei“ und der „Nichtraucherbund Berlin“ kritisieren dagegen aufgrund von Stichproben, dass viele Bars und Bierkneipen das Qualmverbot ignorierten – beispielsweise an der Simon- Dach-Straße in Friedrichshain. Nahezu jede zweite von insgesamt 27 besuchten Gaststätten war zu beanstanden, heißt es.

Als der Senat das Gesetz erstmals im Sommer 2008 durchsetzen wollte, stellten sich viele Gegner schützend vor die Eckkneipen. Deren Pleite wurde prophezeit. Zugleich klagten kleinere Lokale erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sie sich gegenüber größeren Gaststätten ungleich behandelt fühlten. Denn das Verbot sollte für die gesamte Gastronomie gelten und nur eine Ausnahme gewähren: Man durfte einen separaten Raucherraum einrichten. Vielen Eckkneipen fehlte dafür der Platz, weshalb sie fürchteten, im Wettbewerb zu unterliegen. Die Karlsruher Richter gaben ihnen recht, das Gesetz musste geändert werden. Seit Mai 2009 gibt es nun eine weitere Ausnahme: Einraumkneipen können sich als „Raucherlokale“ registrieren lassen, vorausgesetzt, sie sind nicht größer als 75 Quadratmeter, servieren keine selbst zubereiteten Speisen und verwehren Jugendlichen unter 18 den Zutritt.

Die Resonanz war groß: In Charlottenburg gibt es inzwischen 50 Raucherlokale. Aus Sicht des Hotel- und Gaststättenverbandes müssen sie nun nicht mehr um ihre Existenz fürchten. Klagen kommen jetzt eher von größeren Gaststätten mit extra Raucherraum: In den Separees ist die Luft oft derart zum Schneiden, dass sie selbst von Qualmern gemieden werden. „Unterm Strich“, so eine Wirtin, „geht deshalb der Umsatz an der Bar runter.“

Berlins Bezirke haben jeweils nur ein bis drei Mitarbeiter, die in Zivil rund um die Uhr Lokale kontrollieren können. Bei bis zu 4000 Gaststätten in Kreuzberg/Friedrichshain ist das „viel zu wenig“, sagt der zuständige Stadtrat Peter Beckers (SPD). Die Ergebnisse der Kontrollen bewertet er dennoch positiv: Pro Monat würden 360 Lokale überprüft. 2009 habe man aber nur 167 Verstöße geahndet – mit Bußgeldern von 100 bis 1000 Euro. Beckers: „Dieser geringe Anteil zeigt doch, wie das Gesetz wirkt.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false