
© Bernd von Jutrczenka/dpa
Rechtsgutachten liegt vor: Berliner Senat bereitet Notlagen-Kredite für Flüchtlingskosten vor
Die Aufnahme und Versorgung von geflüchteten Menschen kostet das Land Berlin viel Geld – und das bei leeren Kassen. Eine Ausnahme von der Schuldenbremse steht im Raum.
Stand:
Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) bereitet eine Entscheidung über Notlagen-Kredite zur Finanzierung der Kosten für Flüchtlinge vor. Das dafür nötige Rechtsgutachten liege vor, bestätigte eine Sprecherin der Finanzverwaltung. Auf dieser Grundlage könnte das Abgeordnetenhaus eine Notlage beschließen und anschließend eine Ausnahme von der Schuldenbremse ermöglichen.
Allein im Jahr 2025 betrage der zusätzliche Mehrbedarf für die Unterbringung von Geflüchteten 500 Millionen Euro, sagte Evers bei einer Klausur der SPD-Fraktion in Dresden. Da Berlin ohnehin große Löcher im Landeshaushalt hat, hatten sich CDU und SPD bereits im Sommer auf die Prüfung einer Notlage verständigt.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Das noch nicht öffentliche Gutachten bestätige, dass es diese Möglichkeit rechtlich gibt, sagte Evers. Zwar kamen im vergangenen Jahr mit etwa 21.000 Menschen deutlich weniger Geflüchtete nach Berlin als noch 2022 (32.752). Aufgrund des knappen Wohnraums leben aber rund 41.000 Menschen in Unterkünften des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten.
Wenn eine Notlage vorliegt, können mehr Kredite aufgenommen werden als nach der Schuldenbremse eigentlich zulässig ist. Das Rechtsgutachten dient dazu, genau zu begründen, wozu das zusätzliche Geld benötigt wird. Die Sprecherin der Senatsfinanzverwaltung erklärte auf Anfrage, der Senat werde eine „Formulierungshilfe“ für das Abgeordnetenhaus erstellen, die Entscheidung über das Ausrufen der Notlage liege beim Parlament. Weitere Informationen gebe es noch nicht. (Tsp, dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: