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Besetzung der Humboldt-Universität im Mai 2024.

© Tsp / Thilo Manemann

Reporter bei Uni-Besetzung geschlagen: Berliner Polizist muss Geldstrafe zahlen

Ein Journalist soll bei einer Räumung der Humboldt-Universität von einem Polizisten geschlagen und mit Handschellen fixiert worden sein. Jetzt hat das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl erlassen.

Stand:

Gegen einen Polizisten, der im vergangenen Jahr bei einer Räumung der Humboldt-Universität einen Journalisten geschlagen haben soll, ist eine Geldstrafe verhängt worden. Wie die Berliner Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, muss der 32-jährige Beamte 90 Tagessätzen zu je 80 Euro bezahlen – also insgesamt 7200 Euro.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft den entsprechenden Strafbefehl erlassen. Der Strafbefehl ist aber noch nicht rechtskräftig, der Beamte damit noch nicht verurteilt. Er kann noch Einspruch einlegen. Dann müsste das Gericht die Anklage in einem öffentlichen Prozess verhandeln. Sollte bei den Tagessätzen bleiben, würde der Beamte nicht als vorbestraft gelten.

Ein Video dokumentierte den Vorfall

Der Polizist war am Abend des 23. Mai 2024 wegen der Räumung des Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität im Einsatz. Dort hatten sich mehrere Personen verbarrikadiert. Der Journalist dokumentierte die Besetzung. Er soll dabei einen Presseausweis sichtbar um den Hals getragen und eine Kamera sowie ein Mobiltelefon in den Händen gehalten haben

Dennoch: Der Polizeibeamte soll den Journalisten zu Boden gebracht und ihm Handfesseln angelegt haben. Der Pressevertreter, bei dem es sich um einen Videoreporter der „Berliner Zeitung“ handelte, erlitt dabei Verletzungen im Gesicht und am Körper.

Den Angaben des Reporters zufolge soll die Polizei dem Mann „mit Fäusten ins Gesicht geschlagen“ und „über mehrere Stunden mit Handschellen fixiert“ haben. Die Zeitung veröffentlichte ein Video, das den Vorfall dokumentieren soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft nach eigenen Angaben dem Polizisten vor, er hätte erkennen können, „dass sich die Maßnahme in diesem Moment nicht gegen den Journalisten hätte richten dürfen, sondern in erster Linie gegen die Verursacher der Besetzung“. Diese seien die sogenannten „Störer“ im polizeirechtlichen Sinn, hieß es.

Die Festnahme des Reporters geschah daher „ohne rechtlichen Grund“. Zudem soll der Polizeibeamte die Verletzungen des Journalisten „für möglich gehalten, sich jedoch damit abgefunden haben“, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung weiter.

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