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Berlin: Rot contra Rot – Wasserbetriebe verklagen Land

Unternehmen verlangt 200 Millionen Euro für Straßenentwässerung Aufsichtsratschef und Senator Wolf (PDS) gegen Senatorin Junge-Reyer (SPD)

Das Berliner Verwaltungsgericht wird sich demnächst mit einem ebenso bizarren wie teuren Rechtsstreit befassen: Die mehrheitlich landeseigenen Berliner Wasserbetriebe (BWB) verklagen das Land auf Zahlung von vielen Millionen Euro. Wie auch immer die Sache ausgehen mag: Sicher ist, dass die Berliner sie bezahlen müssen – entweder als Wasserverbraucher oder als Steuerzahler.

In dem Streit geht es um die Kosten für die Regenwasserkanalisation der öffentlichen Straßen, die Berlin als Eigentümer mittragen muss. Im Jahr 1995 hat das Abgeordnetenhaus die Zahlungen des Landes bei knapp 66 Millionen Euro gedeckelt. Die Wasserbetriebe aber verlangen etwa 20 Millionen Euro mehr pro Jahr. Nachdem die BWB zunächst auf Nachzahlung bis zum Jahr 1999 geklagt hatten, landete der Fall zum ersten Mal vor dem Verwaltungsgericht. Das wies die Klage als unzulässigen „In-Sich-Prozess“ ab, weil ein Landesbetrieb nicht das Land verklagen könne. Schon damals nahm sich Berlin einen externen Anwalt für 450 000 Euro, da die Stadtentwicklungsverwaltung die Materie für ihre eigenen Juristen zu kompliziert fand. Und weil die Wasserbetriebe in Berufung gingen, wird die Sache noch viel teurer: Das Oberverwaltungsgericht ließ die Klage nämlich zu – und verwies sie zurück ans Verwaltungsgericht.

Weil der Streitwert inzwischen auf fast 200 Millionen Euro gewachsen ist und deshalb gigantische Prozesskosten verursachen würde, erwägen die Richter, exemplarisch über nur eine Jahresabrechnung zu entscheiden. Nicht einmal darauf hatten BWB und Land sich einigen können. Beide Seiten berichten von einer Vielzahl gescheiterter Einigungsversuche.

Das kompromisslose Gegeneinander scheint besonders schwer begreiflich, da der Aufsichtsratsvorsitzende der Wasserbetriebe ausgerechnet Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) ist. Und beim Prozessgegner handelt es sich um die Stadtentwicklungsverwaltung von Wolfs Senatskollegin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Ebenso wenig ist zu vermuten, dass die privaten Anteilseigner der BWB – die Konzerne RWE und Veolia halten zusammen 49,9 Prozent – treibende Kraft hinter der Auseinandersetzung sind. Die Unternehmen haben den Kampf ums Geld nämlich gar nicht nötig, weil ihnen Berlin in dem umstrittenen Teilprivatisierungsvertrag eine satte Rendite bis zum Jahr 2028 garantiert, während Verluste zu Lasten des Landes gehen.

Wolf und die BWB wollen sich zu dem Streit nicht äußern. Die Stadtentwicklungsverwaltung als Prozessgegner glaubt den Wasserbetrieben sogar deren höhere Kosten. Aber sie sieht Rationalisierungsmöglichkeiten, über die sie mit den BWB verhandeln will. „Unser Vorschlag war, alle Kosten auf den Tisch zu legen“, sagt Heidrun Kühn, Juristin bei der Verwaltung. Gemeinsam sollte die hochkomplizierte Kalkulation geprüft werden. Aber die Wasserbetriebe hätten ihre Berechnung nicht offenlegen wollen.

Einen Rückschlag hat das Land schon vor der eigentlichen Verhandlung einstecken müssen: Weil die Senatsverwaltung dem Gericht nicht alle gewünschten Akten rechtzeitig zukommen ließ, platzte ein Verhandlungstermin im August. Das Gericht brummte dem Land eine Verzögerungsgebühr von 250 000 Euro auf. Kühn „würde das nicht so hoch hängen“ und spricht von einem „Riesenmissverständnis“: Es sei wohl nur um ältere Unterlagen gegangen, die die Verwaltung für nicht relevant hielt. Man habe gegen die Strafgebühr Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Auch wenn in einigen Wochen endlich die Hauptsache verhandelt wird, dürfte die Sache noch längst nicht ausgestanden sein: Die Verwaltungsjuristin geht davon aus, „dass der Unterlegene Berufung einlegen wird“. Möglicherweise gehe die Sache bis vors Bundesverwaltungsgericht, was Jahre dauern und weitere Millionen kosten dürfte. Der einzige Trost: Falls die Wasserbetriebe gewinnen, würde ein Teil ihrer zusätzlichen Einnahmen wieder zurück ans Land fließen, dem sie schließlich noch immer zu 50,1 Prozent gehören. Die Gerichtskosten sind aber so oder so fällig, zumal die Stadtentwicklungsverwaltung wieder ihren externen Anwalt in den Ring schickt. Den eigenen Juristen traut sie offenbar nicht zu, den Prozess zu gewinnen. „Auch die Wasserbetriebe haben exzellente Anwälte beauftragt“, heißt es zur Begründung.

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