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„Sex mit bewusstlosen Frauen im Mittelpunkt seiner Fantasien“: Serienvergewaltiger Marvin S. kommt nach Haft in Sicherheitsverwahrung
Ein 38-Jähriger muss wegen Vergewaltigung einer bewusstlosen Abiturientin fünfeinhalb Jahre in Haft. Nun erging ein zweites Urteil wegen weiterer Opfer: Der Berliner ist ein gefährlicher Serientäter.
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Im Fall Marvin S. ist das schärfste Schwert strafrechtlicher Sanktionen erforderlich, urteilte das Berliner Landgericht. Vier Monate nach seiner Verurteilung wegen Vergewaltigung einer damals 20-jährigen Abiturientin wurde er am Montag wegen weiterer Taten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Weil S. gefährlich für die Allgemeinheit sei.
Der 38-jährige Betriebswirt und Ex-Geschäftsführer wurde der Vergewaltigung in vier Fällen zulasten von zwei Frauen sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen. Bei S. liege eine eingeschliffene Störung der Sexualpräferenz „mit fetischistischen und sadistischen Zügen vor“, begründete der Vorsitzende Richter Thorsten Braunschweig. Eine Besserung sei nicht absehbar, es bestehe Wiederholungsgefahr.
Marvin S. konsumierte immer mehr Drogen
Es ging im zweiten Prozess um Taten im Zeitraum von Februar 2020 bis Juni 2021. Die Übergriffe waren erst im Verlauf des ersten Prozesses um das Schicksal der Abiturientin bekannt geworden – das Gericht hatte eine weitere Handy-Auswertung angeordnet. Zwei Opfer, inzwischen 47 und 29 Jahre alt, wurden identifiziert.
Ein Mann, der als „charmant, sprachgewandt, aber auch stark manipulativ“ gilt. Gut situiert war er und einst Geschäftsführer im Unternehmen der Familie. Er habe zuletzt erheblich Drogen konsumiert – zunehmend Crack, so das Gericht. Der Abiturientin war er im April 2022 zufällig begegnet – er soll die aus Liebeskummer angetrunkene Schülerin zum Konsum von Drogen animiert haben. Die Opfer, um die es nun ging, waren einst mit ihm liiert – eine mehrjährige Beziehung sei es bei der 47-Jährigen gewesen, einige Monate bei der 29-Jährigen.
Sie seien bewusstlos gewesen bei den Taten. In einem Fall habe S. im März 2021 den Körper eines Opfers auch mit beleidigenden Texten beschmiert, dann mit einem inzwischen gesondert verfolgten Mann gechattet – „frauenverachtend“, so der Richter. Als „Sklavin“, die „erst vergewaltigt wird, dann die Wohnung putzt“, sei sie bezeichnet worden.
Opfer erfuhren erst nach Jahren von Taten
Die 29- und 47-jährigen Frauen hatten erst im letzten März erfahren, dass sie vergewaltigt wurden – sie hatten S. vertraut. Jahre später wurden sie bei der Polizei mit schockierenden Videos konfrontiert. Sie hatten keine Erinnerung an die Szenen.
Im ersten Prozess hatte S. behauptet, alles sei einvernehmlich gewesen. Im Juli erhielt er ebenfalls fünfeinhalb Jahre Haft. Im zweiten Prozess ab Oktober gestand er. Es errege ihn, wenn seine Opfer bewusstlos seien, habe er unter Ausschluss der Öffentlichkeit erklärt. Bei S. liege die Neigung vor, sexuelle Handlungen an bewusstlosen Personen vorzunehmen, so das Gericht. Es gebe inzwischen weitere Vorwürfe gegen ihn.
Der Fall Marvin S. sorgte für Empörung. Beamte, die im Fall der Abiturientin am 22. April 2022 von einer Notärztin alarmiert worden waren, sahen zunächst keinen Anlass, zu ermitteln. Obwohl die 20-Jährige fast tot in der chaotischen Wohnung des 38-Jährigen in Steglitz lag. Ihr Herz stand still, ihr nackter Körper mit frauenverachtenden Worten beschmiert. Zwölf Minuten lang wurde sie reanimiert.
S. sprach damals von einem Drogen-Unfall – es wurde akzeptiert, mögliche Beweise nicht sofort gesichert. Die Familie der jungen Frau aber bestand auf einer Strafverfolgung.
„Sex mit bewusstlosen Frauen stellt er in den Mittelpunkt seiner sexuellen Fantasien“, so das Gericht im aktuellen Urteil. Trotz eines regen Sexuallebens sei es zu den Taten gekommen. Wegen der Präferenzstörung sei eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen. „Wir sehen eine gewisse Reue und die Erkenntnis, dass er Hilfe benötigt.“
Der Staatsanwalt hatte im aktuellen Prozess neun Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verlangt. Die Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. S. kann Revision einlegen. Sollten beide Urteile rechtskräftig werden, könnte später eine Gesamtstrafe gebildet werden.
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