
© Tagesspiegel / Mike Wolff
Gericht hebt Übernachtungsverbot auf: Schlafen auf dem Wannsee ist erlaubt – Urlaub aber nicht
Ein Segelsportverein hatte Klage gegen das Verbot eingelegt, auf Sport- und Hausbooten zu übernachten. Vor Gericht hatte er nun Erfolg.
Stand:
Das Berliner Verwaltungsgericht hat ein generelles Übernachtungsverbot für festgemachte Sportboote auf dem Wannsee gekippt.
Segler oder andere Freizeitkapitäne können damit ein oder zwei Nächte an Bord übernachten, während Regatten oder sonstigen Wassersportwettbewerben sind auch vier bis fünf Nächte erlaubt. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Damit sei die Klage eines Segelsportvereins erfolgreich gewesen, dessen Gelände sich an Berlins bekanntestem See befindet.
Der Verein hatte 2020 eine wasserrechtliche Genehmigung für die Wiedererrichtung einer baufällig gewordenen Steganlage beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beantragt. Diese wurde ihm auch erteilt – allerdings mit der Auflage, dass Wohnen und Übernachten auf Sport- und Hausbooten verboten sei.
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Dagegen wehrte sich der Verein. Zu einem Liegeplatz gehöre nicht nur, sein Boot mit Kajüte am Steg festmachen zu können, sondern gelegentlich auch einen Daueraufenthalt, argumentierte er.
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Das sahen auch die Richter so. „Durch gelegentliche Übernachtungen auf den am Steg liegenden Booten würden die Gewässerflächen selbst nicht übermäßig in Anspruch genommen“, begründeten sie. Längere Übernachtungszeiten auf dem Boot halten jedoch auch sie für unzulässig.
Bereits im vergangenen März hatte das Gericht die Vermietung von Hausbooten auf dem Großen Wannsee als Ferienwohnungen untersagt. Wie schon im damaligen Fall kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden. (dpa)
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