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Ausbau Flughafen Schönefeld: Schönefeld-Prozess geht in letzte Instanz

In Leipzig hat der letzte Prozess um den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Airport Berlin Brandenburg International begonnen. Das Urteil, das nicht mehr angefochten werden kann, wird frühestens im März erwartet.

Leipzig - Der geplante Ausbau des Flughafens Berlin- Schönefeld steht seit Dienstag vor der letzten juristischen Prüfung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt knapp 4000 Klagen gegen die Erweiterung des früheren DDR-Zentralflughafens zum neuen Hauptstadt-Airport Berlin Brandenburg International (BBI). In dem bislang größten Prozess seiner 53-jährigen Geschichte hat das Gericht vier Musterklagen mit etwa 120 Klägern ausgewählt. Ein Urteil zu dem «Verkehrsprojekt Deutsche Einheit» wird frühestens im März erwartet. Es ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

Die Projektgegner halten den Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2004 zu dem deutschlandweit größten Infrastrukturprojekt für rechtswidrig. Etwa 100 Kläger reisten an. Mit Interesse verfolgten auch Vertretern aus Politik und Wirtschaft aus Berlin und Brandenburg den Prozess. Der erwartete Andrang blieb jedoch aus, einige der 120 Zuschauerplätze im Saal blieben leer.

Zum Prozessauftakt schloss sich der Vorsitzende Richter Stefan Paetow früherer Kritik der Kläger an dem Vorgehen des Landes Brandenburg an. Das Land hatte mit einem kurzfristigen Änderungsbeschlusses zum Planungsrecht die Basis des Verfahrens verändert. «Die Situation ist misslich. Wir hätten uns eine andere Vorgehensweise des Landes gewünscht», sagte Paetow. Die Änderungen zum Artenschutz kurz vor Prozessbeginn hätten zu unnötiger Aufregung geführt.

Betroffene Anwohner wenden sich vor allem gegen die ihrer Meinung nach «politische Standortwahl wider jegliche Vernunft». Moniert werden auch Verletzungen bei Lärm- und Umweltschutz sowie die Größe des künftigen Airports. Er ist aus Sicht der Kläger überdimensioniert. Für die Ausbaugegner ist es die letzte Chance, das Projekt noch zu stoppen. Im April des Vorjahres hatten sie einen Teilerfolg erzielt: Das Gericht hatte im Eilverfahren einen Baustopp für Ausbaumaßnahmen in Schönefeld verhängt, jedoch den offenen Ausgang des Verfahrens betont.

Anwalt Christian Schöning, der rund 1500 Kläger vertritt, zeigte sich zuversichtlich. «Der Planfeststellungsbeschluss war Flickschusterei», sagte er der dpa. Es habe in der Baugenehmigung für den neuen Flughafen keine Abwägung von Standorten gegeben, sondern Glaubensbekenntnisse. «Der Beschluss trägt den Makel der Rechtswidrigkeit auf der Stirn.»

Der Sprecher des brandenburgischen Verkehrsministeriums, Lothar Wiegand, zeigte sich optimistisch, dass der Beschluss Bestand haben werde. «Die Wirtschaft fordert den Flughafen, weil er eine Jobmaschine sein wird.» Die drei Flughafen-Gesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund erhoffen sich von dem Projekt auch bis zu 40 000 neue Arbeitsplätze. Die Kosten für den Ausbau zum Großstadtflughafen werden auf rund zwei Milliarden Euro veranschlagt. Das Drehkreuz soll Ende 2011 den Betrieb aufnehmen.

Um das aufwendigen Verfahren zu bewältigen, hat der zuständige 4. Senat die Klagen in Themenkomplexe zusammengefasst. Sie sollen an den bislang sechs geplanten Verhandlungstage diskutiert werden. Im Mittelpunkt stand am Dienstag zunächst die so genannte Planrechtfertigung. Dabei konzentrierte sich die Erörterung darauf, ob die Zunahme des Flugverkehrs nur durch den Ausbau von Schönefeld bewältigt werden könne, wie im Beschluss des Landes dargestellt.

«Das ist ein Prestigeobjekt. Der Bedarf wird künstlich geschaffen», sagte Klägeranwalt Wolfgang Baumann. Schon mit dem bestehenden System aus den Flughäfen Berlin-Tempelhof, Tegel und Schönefeld könnten maximal 426 000 Flugbewegungen erreicht werden, argumentierten die Kläger. Dagegen sagte der Anwalt des beklagten Landes Brandenburg, Klaus-Peter Dolde: «Das bestehende System ist an der Obergrenze angelangt.» Die Verhandlung wird am diesem Mittwoch fortgesetzt. (tso/dpa)

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