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Die Gemeinde Schönefeld muss sich auf Fluglärm einstellen.

© dpa

Angst vor Fluglärm: Schönefeld scheitert mit Klage gegen Routen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die geplanten Flugrouten über die Gemeinde Schönefeld nicht für rechtswidrig.

Die Gemeinde Schönefeld wollte gleich alle Flugrouten zu Fall bringen, ist mit ihrer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) aber gescheitert. Schönefeld, in dessen Gemeindegebiet der BER liegt und damit rundherum vom Fluglärm betroffen ist, wollte die Routen für rechtswidrig erklären lassen, weil das zuständige Bundesamt bei der Festlegung die Öffentlichkeit zu wenig beteiligt habe. Dem folgte das OVG nicht und verwies auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Wannsee-Route vom Mai.

Bürger nicht gefragt

Demnach ist eine förmliche Beteiligung im Luftverkehrsrecht, wie sie nun Schönefeld gefordert hat, weder vorgesehen noch verfassungsrechtlich nötig. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist also bei der Festsetzung der Flugverfahren nicht verpflichtet, betroffene Bürger und Gemeinden anzuhören. Aus Sicht des OVG ist daher die  Schönefelder Klage nicht zulässig.

Laute Starts

Daneben klagte Schönefeld gegen die Flugrouten, weil die Behörden den Lärm bei startenden Flugzeugen nicht richtig berechnet hätten. Auch hier stellte das OVG fest, dass die Gemeinde nicht klagebefugt sei. Schönefelds Vorwurf, dass es durch die Flugroutenverordnung in seiner Planungshoheit verletzt werde, genüge nicht. Außerdem werde der Ort durch die schneller steigenden Flugzeuge sogar von Lärm entlastet. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

Noch ein Prozess

In den nächsten Wochen wird es weitere Fluglärmverfahren vor dem OVG geben: wegen des Vogelschutzes am Rangsdorfer See und des mangelhaften Schallschutzes. (Tsp)

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