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Berlin: Schöttler gerät unter Druck

Gesundheitssenatorin will keine Verschärfung der Verordnung, hat aber ihre Partei gegen sichBrigitte Grunert Unter dem Eindruck der Verletzungen eines dreijährigen Jungen durch Pitbull-Bisse ist in der Koalition der Ruf nach einer Verschärfung der umstrittenen Berliner Hundeverordnung vom Herbst 1998 laut geworden. Der Senat ist jedoch uneins.

Gesundheitssenatorin will keine Verschärfung der Verordnung, hat aber ihre Partei gegen sichBrigitte Grunert

Unter dem Eindruck der Verletzungen eines dreijährigen Jungen durch Pitbull-Bisse ist in der Koalition der Ruf nach einer Verschärfung der umstrittenen Berliner Hundeverordnung vom Herbst 1998 laut geworden. Der Senat ist jedoch uneins. Die zuständige Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) sträubt sich gegen eine Verschärfung. Sie sprach sich gestern lediglich für die strikte Einhaltung und Überwachung der Verordnung aus.

Hierüber führe sie Gespräche mit den Senatsverwaltungen für Inneres und Stadtentwicklung, ließ Frau Schöttler ausrichten. Über eine Verschärfung der Berliner Regelung könne man erst nachdenken, wenn man anders der gefährlichen Kampfhunde nicht Herr werden sollte.

Der neue Justiz-Staatssekretär Diethard Rauskolb (CDU) plädierte dagegen für eine "saubere rechtsstaatliche Regelung, die die Haltung von Kampfhunden stark einengt". Die Justizverwaltung habe bereits 1998 angeregt, nach dem Vorbild Bayerns zu verfahren, sagte Rauskolb: "Ich könnte mich dem anschließen." Er habe nichts gegen die Nennung besonders gefährlicher Kampfhunderassen mit strengen Auflagen für die Halter. Hierfür sei allerdings ein Gesetz nötig. Brandenburg hat inzwischen eine ähnlich restriktive Regelung wie Bayern. Senatorin Schöttler gerät nun in ihrer Partei unter Druck. Stadtentwicklungssenator und SPD-Chef Peter Strieder erinnerte an seinen Vorstoß von 1999, die Haltung und Zucht bestimmter Kampfhunderassen zu verbieten. Für vorhandene Kampfhunde müssten Maulkorbzwang und andere Auflagen gelten. "Kampfhunde sollten nicht in Mehrfamilienhäusern und überhaupt nur dort gehalten werden, wo sie nicht mit Menschen in Berührung kommen", so Strieder.

Auch SPD-Fraktionschef Klaus Wowereit kündigte einen neuen Vorstoß zur "Verschärfung der Hundeverordnung" zum Schutz vor Kampfhunden an, ohne Einzelheiten zu nennen. Jugend-Staatssekretär Frank Ebel (SPD) hatte bereits am 29. Dezember "für ein Verbot von Pitbulls und anderen gefährlichen Hunden" votiert.

Tags zuvor war der Dreijährige in einer Pankower Wohnung von dem Pitbull in den Unterkiefer und Hals gebissen worden. Das Kind war nach einer Notoperation außer Lebensgefahr. Das Tier wurde eingeschläfert.

In der CDU ist die Linie nicht einheitlich. Die CDU-Fraktionsgeschäftsführer Roland Gewalt und Uwe Goetze äußerten unterschiedliche Auffassungen. Götze sprach sich für ein Haltungsverbot einiger weniger gesetzlich zu nennender Kampfhunderassen aus. Dies war in Berlin an der CDU gescheitert, die verfassungsrechtliche Probleme ins Feld geführt hatte. Kampfhundefreunde könnten sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung mit Hundehaltern anderer Rassen berufen, hieß es. Götze sieht das nun anders: "Man kann nicht den Tierschutz über den Menschenschutz stellen." Er rechne aber noch mit einer "heftigen Debatte" in seiner Fraktion. Gewalt meinte, die Auflistung gefährlicher Rassen "geht ins Leere". Man könne damit weder gefährliche Mischlinge noch einzelne gefährliche Tiere erfassen: "Man läuft Gefahr, die Hunde nicht zu erwischen, die wirklich gefährlich sind." Gewalt plädiert stattdessen für Leinenzwang und ein Importverbot von Kampfhunden .

Nach der Berliner Verordnung sind alle Hunde gleich. Erweist sich ein Hund als aggressiv oder beißt er zu, können die Amtsveterinäre Auflagen erteilen - vom Leinen- und Maulkorbzwang bis zum Haltungsverbot. Die bayerische Regelung gilt als die bundesweit schärfste. Sie schreibt die "sicherheitsrechtliche Erlaubnis zum Führen eines Kampfhundes" bestimmter, gesetzlich genannter Rassen vor. Die Hürden sind so hoch, dass die Erlaubnis äußerst selten erteilt wird. Diese Regelung hatte vor dem bayerischen Verfassungsgericht Bestand.Das Thema "Leinenzwang für Hunde" im Internet:

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