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Mahnung steht auf einem Brief. (Symbolfoto)

© dpa / dpa/Christian Charisius

Schuldner können Forderungen nicht zahlen: Berlin kann mehr als zwei Milliarden Euro nicht eintreiben

An Steuerschulden in Milliardenhöhe kommt Berlin derzeit nicht heran. In zehntausenden Fällen verzichtet das Land ganz darauf, dass die Forderungen beglichen werden.

Das Land Berlin muss darauf verzichten, mehr als zwei Milliarden Euro an ausstehenden Forderungen von säumigen Firmen und Privatpersonen einzutreiben. Das geht aus einem Bericht der Senatsfinanzverwaltung an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hervor.

Der Großteil der Summe ist demnach mit 2,015 Milliarden Euro vom Land befristet niedergeschlagen worden, heißt es. Das Land sieht dabei nur vorläufig davon ab, die Forderungen einzutreiben. Den jeweiligen Schuldnern wird dabei unterstellt, die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt leisten zu können, auch wenn dies aktuell nicht der Fall ist. Sicher ist dies allerdings nicht.

745 Millionen Euro stehen wegen laufender Insolvenzverfahren aus

„Spätestens mit Erreichen des Fristendes der Niederschlagung müssen die Erfolgsaussichten einer Vollstreckung neu bewertet werden“, schreibt Finanzstaatssekretärin Jana Borkamp (Grüne). Mit Ausnahme von neun Millionen Euro besteht die Summe aus nicht gezahlten Steuern. Zumindest einen Teil davon, dürfte das Land nicht mehr sehen, denn allein 745 Millionen Euro sind wegen laufender Insolvenzverfahren ausstehend.

In anderen Fällen verzichtet Berlin jedoch gänzlich darauf, ausstehende Forderungen einzutreiben. Für Gelder mit einer Summe von mehr als 37 Millionen Euro gab das Land allein im vergangenen Jahr auf, eine Zahlung weiter zu verfolgen. Dies sei dann geschehen, „wenn dauerhaft und endgültig nicht mehr damit zu rechnen ist, dass ein Anspruch erfolgreich vollstreckt werden kann“, heißt es in dem Bericht.

37
Millionen Euro will das Land von Schuldnern nicht mehr eintreiben

Gründe dafür könnten eine Erbsituation nach dem Tod eines Schuldners sein oder nach einem Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts. In anderen Fällen können auch die Kosten der Einziehung im Verhältnis zur Höhe des Anspruchs zu hoch sein. Vor allem Forderungen auf Kleinbeträge seien aus diesen Gründen unbefristet niederzuschlagen.

Für die anteilig größte Summe gab im vergangenen Jahr die Senatswirtschaftsverwaltung auf, das Geld weiter eintreiben zu wollen. Insgesamt verzichtete das Haus dadurch auf 17 Millionen Euro von 125 Schuldnern.

Bei Forderungen im Wert von mehr als zehn Millionen Euro von 33.000 Schuldnern verzichtet die Justizverwaltung auf die Zahlung des Geldes. Die Senatsinnenverwaltung gibt 9,5 Millionen Euro von knapp 69.000 Schuldnern verloren. Die hohe Zahl der Schuldner deutet bereits an, dass es sich dabei in den meisten Fällen um kleinere Beträge handelt.

Im Durchschnitt kommen etwa bei der Innenverwaltung auf jeden Schuldner weniger als 150 Euro an Forderungen. Sie wurden in den meisten Fällen von der Berliner Feuerwehr (4,1 Millionen Euro), der Polizei (2,5 Millionen Euro) und dem Bereich Kraftfahrzeugwesen beim Landesamt für Ordnungsangelegenheiten erhoben.

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