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Anwältin zum Berliner Probeunterricht: „Ich empfehle auf jeden Fall, dagegen rechtlich vorzugehen“
Nur 2,6 Prozent der angetretenen Kinder haben es durch die neue Zugangshürde zum Gymnasium geschafft. Schulrechts-Anwältin Katharina Sponholz nennt das Verfahren „rechtlich problematisch“.
Stand:
Frau Sponholz, dass nur 2,6 Prozent der angetretenen Sechstklässler den Probeunterricht bestanden haben, erregt in Berlin Unmut. Würden Sie Eltern empfehlen, rechtlich gegen diese neue Zugangshürde zum Gymnasium vorzugehen?
Ich würde Eltern auf jeden Fall empfehlen, rechtlich gegen das Probeunterricht-Verfahren und damit gegen die Feststellung der Nichtgeeignetheit für ein Gymnasium vorzugehen. Aus meiner Sicht stellt dieses Verfahren eine unfaire und rechtlich problematische Hürde dar, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Probeunterricht in vielerlei Hinsicht nicht transparent ist und die Entscheidung über die Gymnasialempfehlung in vielen Fällen zu abrupt und ohne ausreichende Erklärungen getroffen wird.
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