zum Hauptinhalt
Wer darf sich hier melden? Berlin will den Zugang zum Gymnasium erschweren.

© dpa/Marijan Murat

Berlin erschwert den Weg ins Gymnasium: Eltern und Opposition fürchten um gerechte Chancen

Noch vor der Sommerpause will Schwarz-Rot das Schulgesetz novellieren. Im Fokus steht weiterhin die Einschränkung des Elternwahlrechts. Das zeigte eine Anhörung im Schulausschuss.

Stand:

Der Landeselternausschuss (LEA) will anders als die Koalition keine höheren Hürden vor dem Gymnasium. Das Gremium wolle weder mehr noch weniger Hürden, betonte der Vorsitzenden Norman Heise bei einer Anhörung im Abgeordnetenhaus am Donnerstag. Auch zu anderen Punkten der geplanten Schulgesetzänderung gab es viel Gegenrede.

Heise begrüßte zwar, dass das Probejahr in der siebten Klasse der Gymnasien wegfallen soll. Was es aber stattdessen geben soll, um den höheren Leistungsansprüchen der Gymnasien entsprechend den Zugang zu beschränken, wurde nicht klar. Der LEA wünscht daher Aufschub und schlägt einen einjährigen „Dialogprozess“ vor.

Umstrittene Fokussierung auf die Kernfächer

Vorbehalte bis hin zur Ablehnung der Schulgesetznovelle gibt es auch wegen der Absicht der CDU-geführten Bildungsverwaltung, den Zugang zum Gymnasium nur noch an die Noten in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache zu knüpfen. Das schränke den Blick auf die Schülerinnen und Schüler zu sehr ein und werde dazu führen, dass Eltern bei der Förderung ihrer Kinder den anderen Fächern nicht mehr genügend Bedeutung zukommen lassen werden, warnte Guido Richter im Namen der Grundschulleitungen.

Hingegen sprach sich Arnd Niedermöller als Sprecher der Gymnasien klar für die Fokussierung auf diese drei Fächer aus, da sie am besten darüber Auskunft gäben, wie es um die Basiskompetenzen bestellt sei.

Ein weiterer strittiger Punkt der Novelle ist die Frage, unter welchen Umständen die Schulpflicht bei chronisch kranken Kindern oder Autisten ruhen darf. Eine Spezialistin für Schulrecht kritisierte während der Anhörung, dass es in Berlin anders als etwa in Bayern noch immer keine klaren Regelungen für die Beschulung zu Hause gebe. Die Möglichkeit, durch elektronische Geräte wie Avatare den Unterricht nach Hause zu übertragen, sei noch immer nicht verpflichtend verankert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })