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Nach Mobbing gegen Berliner Lehrer: Schulbeschäftigte bekommen Beschwerdestelle gegen Diskriminierung
Fälle von Diskriminierung sollen ab sofort professionell aufgearbeitet werden. Drei erfahrene Problemlöser wurden von der Bildungssenatorin mit der Aufgabe betraut – und sind von ihr weisungsunabhängig.
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Dieser Name dürfte noch für lange Zeit als Synonym für verfehltes, wegduckendes oder auch verantwortungsloses Verwaltungshandeln dienen: Oziel Inácio-Stech. Ab sofort aber kommt dem Fall des Moabiter Lehrers, dem trotz monatelanger Hilferufe nicht geholfen wurde, eine neue, sogar positive Rolle zu – die eines „Katalysators“ für eine überfällige neue Anlaufstelle bei der Senatsverwaltung für Bildung.
Denn ohne das bundesweit beachtete Fehlverhalten der Behörden gegenüber Inácio-Stech wäre wohl kaum der Wille und Elan vorhanden gewesen, eine seit Jahren vorgesehene, aber bislang nicht eingerichtete Beschwerdestelle für Schulbeschäftigte relativ zügig aus dem Boden zu stampfen – und dazu noch mit drei ausgewiesenen Beratungsprofis.
Ich hoffe, dass Diskriminierungsfälle künftig schneller aufgeklärt werden können, bevor sie eskalieren.
Katharina Günther-Wünsch (CDU), Bildungssenatorin
Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) wies denn auch bei der Vorstellung der drei Profis zu Wochenbeginn genüsslich darauf hin, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schon „seit vielen Jahren“ vorgeschrieben habe, eine solche Anlaufstelle für Beschäftigte einzurichten. Die Vorgängerregierung habe dies aber nicht umgesetzt.
Eine Anlaufstelle, die seit Jahren überfällig ist
Der aktuellen Regierung aber sei es ein Anliegen, die „lange bestehende Lücke endlich zu schließen und den Beschäftigten einen rechtssicheren und geschützten Zugang zu ermöglichen.“ Was die Bildungssenatorin nicht sagte: Auch sie ließ seit ihrer Amtsübernahme fast zweieinhalb Jahre ins Land gehen, bevor sie nun die „Lücke“ schloss.
Um es vorweg zu sagen: Die Materie ist nicht ganz einfach zu durchdringen, weil Berlin bei der Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen, bei der Finanzierung freier Träger gegen Diskriminierung sowie beim Erlass entsprechender Gesetze eine bundesweite Vorreiterrolle spielt. Für Außenstehende scheint das Angebot geradezu erschlagend, zumal es auch noch die örtlichen Personalräte, den Gesamtpersonalrat sowie die vielen Beauftragten für verschiedene Belange gibt.
Hinzu kommt, dass die Vorstellung von dem, was „Benachteiligung“ umfasst, immer mehr verästelt. Ein Beispiel: Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) benennt sechs Diskriminierungsbereiche, und zwar ethnische Herkunft oder rassistische Zuschreibungen, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Lebensalter sowie sexuelle Identität.
Um diese Arten von Benachteiligung geht es
Einige Jahre später wurden aus den sechs Bereichen 13, da das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bereits 13 Benachteiligungen unterschied. Dies sind: Geschlecht, ethnische Herkunft, rassistische Zuschreibung, antisemitische Zuschreibung, Sprache, Religion, Weltanschauung, Behinderung, chronische Erkrankung, Lebensalter, sexuelle Identität, geschlechtliche Identität sowie sozialer Status.
Zur weiteren Verwirrung trägt bei, dass die Stellen für verschiedene Personenkreise zuständig sind. Wer also etwa meint, dass die Senatsverwaltung für Bildung doch gar keine neue Anlaufstelle benötige, weil es doch bereits je eine Stelle gegen Antidiskriminierung und Mobbing gebe, muss erstmal wissen, dass diese beiden Beauftragten – inzwischen – nur noch für Schüler- und Elternschaft zuständig sind.
Der Fall, der zum „Katalysator“ wurde
Womit man wieder bei Inácio-Stech wäre. Als Schulbeschäftigter nämlich, der sich zunächst von Schülern, dann aber auch aus dem Kollegium heraus sowie von seinen Vorgesetzten gemobbt fühlte, fand er keinen Ansprechpartner, der sich seines Falles angemessen annahm. Als sein letztes Mittel, nämlich ein Anwaltsschreiben an die Senatorin, auch noch vergeblich war, brach er zusammen.
Dass ein solcher Umgang der Vergangenheit angehören muss, dafür stehen künftig drei Namen: Meinhard Jacobs, Ute Lehmann sowie Dietrich Kruse. Das sind die drei durch die Senatorin benannten Profis, die allesamt unabhängig, also nicht weisungsgebunden, arbeiten werden. Alle drei Pensionäre haben jahrzehntelang als Lehrkräfte, Schulleitungen oder Schulräte gewirkt, sind bis heute für Berlins Schulwesen tätig oder sogar ganz nah an der neuen Aufgabe dran.
Diese drei Fachleute sollen die Probleme lösen
Letzteres gilt besonders für Meinhard Jacobs, der bereits ein mehrjähriges Engagement in der Antidiskriminierungsberatung hinter sich hat. So war er dabei, als schon vor Jahren ein Modellvorhaben zur Einrichtung schulischer Beschwerdestellen gestartet wurde, und er arbeitete in einem Netzwerk von Schulen zur diskriminierungskritischen Schulentwicklung mit.

© privat
Bestens vertraut ist er auch mit der „Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen“ (ADAS), zu deren Beirat Jacobs gehört. Er ist es auch, der den Begriff „Katalysator“ verwendet, wenn er den Zusammenhang zwischen dem Fall Inácio-Stech und der neuen Beschwerdestelle skizziert.
Einen anderen Schul-Schwerpunkt als Jacobs hatte Ute Lehmann, und das liegt nicht nur daran, dass sie ihre berufliche Laufbahn in Schleswig-Holstein begann, wo sie von 1990 bis 2008 Lehrerin, Referendarausbilderin und Leiterin einer großen Grund- und Hauptschule war. Vielmehr stand sie danach noch zwölf Jahre lang quasi auf der anderen Seite, indem sie erst in Schleswig-Holstein, dann in Steglitz-Zehlendorf und bis 2020 in Spandau Teil der Schulaufsicht wurde. Seither arbeitet sie als externe Beraterin für Schule und Schulaufsicht, indem sie die Bereiche Mentoring und Coaching abdeckt. In dieser Funktion hat Lehmann ihren aktuellen Arbeitsplatz beim sogenannten Leadership Lab des neuen Landesinstituts für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung
Auch außerhalb der Fachwelt bekannt ist Dietrich Kruse. Er gilt nämlich als Problemlöser par excellence, seitdem er es schaffte, die Staatliche Schule für Ballett und Artistik in ihrer größten Krise zu befrieden. Das gelang dem Pädagogen, obwohl er zuvor nichts mit Ballett zu tun hatte, sondern – quasi im Gegenteil – das Oberstufenzentrum für Maschinen- und Fertigungstechnik leitete. Auch diese Schule hatte er unter schwierigsten Bedingungen neu aufgestellt.

© Doris Spiekermann-Klaas TSP/Doris Spiekermann-Klaas TSP
Zwar begegnete ihm die Ballettwelt zunächst mit Häme, aber er machte schnell klar, dass es andere Eigenschaften als Ballettwissen brauchte, um diese zerrüttete Schule wieder zum Laufen zu bringen. Danach wurde er auch immer mal wieder als Moderator an Bord geholt, etwa im Fall der Leitungsproblematik an der Schulfarm Insel Scharfenberg.
Dieser Ablauf ist bei Beschwerden geplant
Und wie geht es nun weiter? Wer eine Beschwerde hat, kann zunächst eine Mail schreiben (s. Infokasten) und soll innerhalb einer Woche eine erste Rückmeldung bekommen. Die Dauer des Verfahrens hängt dann vom Einzelfall ab.
Zunächst soll es ein erstes Gespräch mit denjenigen geben, die eine Beschwerde eingereicht haben. Wenn das Verfahren gestartet ist, soll auch mit Beschuldigten gesprochen, gegebenenfalls Zeugen gehört werden. Im Einvernehmen mit der Person, die sich an die Beschwerdestelle gewandt hat, kann dann ein Maßnahmebündel vereinbart werden, das die Behörde umzusetzen hat.
Es kann durchaus sein, dass wir im Prozess der Bearbeitung erkennen, dass eine Maßnahme vielleicht sachlich angemessen oder notwendig war, auch wenn sie als diskriminierend empfunden wurde.
Meinhard Jacobs, Beschwerdestelle
„Ich glaube, dass unsere Arbeit nur erfolgreich sein kann, wenn wir keinen hierarchischen Zwängen unterliegen und ohne Weisungen durch Vorgesetzte arbeiten können“, sagte Meinhard Jacobs dem Tagesspiegel am Dienstag. Zu den weiteren Prämissen gehört: „Wir nehmen jede Beschwerde ernst und versuchen, Lösungen zu finden, die die von Diskriminierung Betroffenen stützen und von ihnen angenommen werden können“
Das müsse aber nicht heißen, dass man immer den Wünschen der Beschwerdeführer folgen werde. Vielmehr könne es „durchaus sein, dass wir im Prozess der Bearbeitung erkennen, dass eine Maßnahme vielleicht sachlich angemessen oder notwendig war, auch wenn sie als diskriminierend empfunden wurde“. Dann gehöre es zur Aufgabe, auch diese Erkenntnis zu vermitteln und die Betroffenen dabei mitzunehmen: „Das mag im Einzelfall durchaus schwierig sein, ist aber unabdingbar, wenn man sich als unparteiliche Instanz versteht“, betonte Jacobs.
Um das Ergebnis abzusichern, sollen die Betroffenen nach Abschluss des Verfahrens um Rückmeldung mittels Feedback-Bogen gebeten werden. Erst wenn die vereinbarten Schritte zum Erfolg geführt haben, wird der Fall abgeschlossen. Zudem ist nach einem Jahr eine Evaluation der Arbeit der Beschwerdestelle geplant.
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