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Bundesweit berichten Schulen über Anträge auf Gebetsräumen.

© dpa/Eman Helal

Tagesspiegel Plus

Gebete an Berliner Schulen: Es lebe die Freiheit der Andersgläubigen

Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ hat ein Gymnasium verklagt, das „demonstrative religiöse Rituale“ verbietet. Die Rechte derer, die von den Betenden eingeschüchtert oder unter Druck gesetzt werden, sind ihr offenbar egal.

Susanne Vieth-Entus
Ein Kommentar von Susanne Vieth-Entus

Stand:

Viel Furore macht seit zehn Jahren die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Einer ihrer in Berlin viel beachteten Erfolge bestand darin, für eine Frau das Recht zu erstreiten, mit ihrem Kind „oben ohne an der Plansche“ zu sitzen. Sie wollte partout festgestellt wissen, dass der männliche und weibliche Oberkörper in Sachen Nacktheit vor dem Gesetz gleichzusetzen seien. Komisch, aber wahr.

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