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Kinder und Erzieherinnen vom bilingualen (spanisch-deutsch) Kindergarten "miKita e.V." am Maybachufer 5 in Berlin-Neukölln spielen und malen am Vormittag in der von den Eltern gestalteten Kita. Von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr werden die Kleinkinder betreut. Foto: Kitty Kleist-Heinrich

© Tagesspiegel/Kitty Kleist-Heinrich

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Kita-Zuzahlungen in Berlin – nach oben offen?: „Auch Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen profitieren“

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Begrenzung der Eltern-Zuzahlung für Kindertagesstätten aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin sagt: Das ist gut für alle.

Frau Schulte zu Sodingen, das Bundesverwaltungsgericht hat die Begrenzung der Zuzahlung für Kindertagesstätten aufgehoben. Ihre Kanzlei hat die Klägerin vor Gericht vertreten. Der Staat darf Eltern nicht verbieten, dass sie für die frühkindliche Bildung ihrer Kinder mehr ausgeben, als nach dem allgemeinen Standard geregelt ist. Haben wir das richtig verstanden?
Das ist richtig. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. Oktober 2023 die in Berlin geltende Obergrenze für Kita-Zuzahlungen gekippt. Die seit 2018 festgelegte Begrenzung der Kita-Zuzahlungen auf monatlich 90 Euro ist für unwirksam erklärt worden. Geklagt hatte eine Trägerin mehrerer Kitas mit zweisprachigen Angeboten und einem dadurch erforderlichen besseren Personalschlüssel. Sie nahm hierfür höhere Zuzahlungen von den Eltern ein, weswegen das Land der Kita-Betreiberin die öffentlichen Zuschüsse kürzte. Dem Urteil zufolge muss das Land der Klägerin nun 200.000 Euro zurückzahlen.

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