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ARCHIV - 13.05.2023, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Gummistiefel hängen an einer Palettenwand in der Kindertagesstätte Heide-Süd. (zu dpa: «Brombeer-Pläne: Sprachtest vor der Schule für Fünfjährige») Foto: Heiko Rebsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Heiko Rebsch

Monatliche Zuzahlungen: Ab Januar dürfen Berliner Kitas bis zu 100 Euro verlangen

Ab dem neuen Jahr dürfen Berlins Kindertagesstätten von Eltern monatlich zehn Euro mehr verlangen als bisher. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

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Der maximale Betrag für Zuzahlungen, die Berliner Kindertagesstätten monatlich von Eltern verlangen dürfen, hat sich erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 ist der zulässige Höchstbetrag 100 Euro statt wie bisher 90 Euro. Das teilte die Familienverwaltung in ihrem Newsletter mit. In Einzelfällen können Kitas höhere Zuzahlungen nehmen, dies muss aber von den Trägern bei der Familienverwaltung beantragt und genehmigt werden.

Grundsätzlich ist die Kitabetreuung in Berlin für Familien kostenlos, allerdings dürfen Kitas unter bestimmten Bedingungen Mehrgebühren erheben. Zwischen einigen Kitaträgern und der Familienverwaltung ist das ein Streitpunkt: Der um zehn Euro erhöhte Betrag ist die Folge eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht den bisherigen Höchstbetrag gekippt hatte.

Erfolgreich geklagt hatten die Kant-Kindergärten, deren Konzept eine bilinguale frühkindliche und vorschulische Bildung sowie einen höheren Personalschlüssel vorsieht. Den erhöhten Finanzbedarf hatte der Träger durch höhere Zuzahlungen gedeckt, weswegen die Verwaltung ihm die Betriebskostenerstattung gekürzt hatte.

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Laut Familienverwaltung müssen Kitaträger den Eltern jährlich nachweisen, wofür die Zuzahlungen verwendet wurden – wenn diese höher als 40 Euro liegen. „Wichtig ist insbesondere, dass es sich immer um zusätzliche, von den Eltern gewünschte Leistungen handelt. Die Träger sind ihrerseits wiederum aber nicht verpflichtet, jeden Wunsch nach besonderen Angeboten auch zu erfüllen“, hieß es.

Nicht zulässig seien Zuzahlungen als Gegenleistung für die Aufnahme in die Kita, die Reservierung oder Freihaltung eines Kitaplatzes, Kautionen und Reinigungskosten. „Ebenso sind Zuzahlungen für gesetzlich vorgeschriebene Personal- und Raumstandards unzulässig.“

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