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Nur 51 von 1937 angetretenen Kindern schafften den neuen Zugangstest zum Gymnasium. 

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Update

Neue Zugangshürde zum Gymnasium: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Probeunterricht ab

Nur 51 von 1937 angetretenen Kindern schafften den neuen Zugangstest fürs Gymnasium. Fünf Familien sind deshalb bisher vor das Berliner Verwaltungsgericht gezogen.

Stand:

Rückschlag für alle Eltern, die sich auf dem Rechtsweg gegen den umstrittenen Probeunterricht wehren wollen: Einen ersten Eilantrag gegen die neuen Zugangshürden zum Gymnasium in Berlin hat das Verwaltungsgericht am Montag abgewiesen – und sich in seiner Entscheidung umfassend hinter die Reform gestellt. Demnach habe eine Schülerin, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt und den Probeunterricht zur Eignungsfeststellung nicht bestanden habe, „keinen Anspruch auf vorläufige Anmeldung am Gymnasium“.

Das Gericht teilte dazu mit, es bestünden „keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den Übergangsregeln zur Eignungsfeststellung für das Schuljahr 2025/2026“. Das Land habe mit den neuen Regeln zur Aufnahme am Gymnasium „seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten und das elterliche Wahlrecht der Schulform nicht unverhältnismäßig eingeschränkt“. Auch sei die Einführung des Probeunterrichts „rechtzeitig bekannt gemacht worden“. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Der konkrete Fall: Die Schülerin hatte mit einem Notendurchschnitt von 2,6 keine Gymnasialempfehlung erhalten und beim Probeunterricht 63 Prozent der erwartbaren Leistungen erzielt – zum Bestehen notwendig waren 75 Prozent.

In ihrem Eilantrag berief die Schülerin sich laut der Pressestelle des Verwaltungsgerichts „auf einen Intelligenztest, der ihr überdurchschnittliche Fähigkeiten bescheinige, sowie darauf, dass ihre Teilhabebeeinträchtigung nicht angemessen berücksichtigt worden sei. Die Anforderungen an den Probeunterricht seien insgesamt zu hoch gewesen. Die Entscheidung, nicht auf ein Gymnasium gehen zu können, stelle für sie eine unzumutbare Härte dar.“ Das Verwaltungsgericht folge dieser Argumentation nicht.

Auch in der weiteren Begründung stellte das Gericht sich laut Pressestelle umfassend hinter die Reform von CDU-Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch: Es bestünden „keine Bedenken gegen die konkrete Ausgestaltung des Probeunterrichts und die festgelegte Bestehensgrenze von 75 Prozent“, trotz der hohen Durchfallquote. „Das Land Berlin habe sich zudem in zulässiger Weise entschieden, Faktoren wie einen Intelligenzquotienten nicht als Eignungskriterium heranzuziehen, sondern auf die konkret in der Schule gezeigten Leistungen abzustellen, die über die Zeugnisnoten abgebildet werden.“

Beim Berliner Verwaltungsgericht lagen am Montagmittag drei Eilanträge und vier Klagen vor, wobei zwei Eilanträge und Klagen jeweils von denselben Parteien kommen. Insgesamt haben sich also bislang fünf Berliner Familien auf dem Rechtsweg dagegen gewehrt, dass ihre Sechstklässler den sogenannten Probeunterricht nicht bestanden haben sollen. Die anderen vier Parteien können sich nach dem ersten Eilverfahren wohl nur noch wenig Hoffnung auf Erfolg machen – sofern sie keine individuellen Benachteiligungen nachweisen können.

Seit diesem Schuljahr gilt in Berlin: Eine Gymnasialempfehlung gibt es nur, wenn an der Grundschule ein Notenschnitt von 2,2 erreicht wurde – eine Übergangsregelung, ab nächstem Schuljahr wird anders gerechnet. Kinder, die darüber liegen und trotzdem aufs Gymnasium wollen, müssen eine eintägige Aufnahmeprüfung bestehen, die am 21. Februar und am 3. März (für Nachholer) erstmals durchgeführt wurde. Dass von 1937 teilnehmenden Kindern nur 51 diesen Probeunterricht bestanden haben, hatte bei Eltern und in der Politik Empörung ausgelöst. Gut 97 Prozent sind damit durchgefallen.

Kritisiert wird neben dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben unter anderem, dass die neue Regelung überstürzt eingeführt worden sei. So wurden die neuen Zugangshürden erst kommuniziert, als die jetzigen Gymnasiumsanwärter sich bereits im zweiten Halbjahr der fünften Klasse befanden – dieser Benotungszeitraum wird für die Förderprognose aber bereits berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht hat sich dieser Sichtweise in seiner ersten Entscheidung nun ausdrücklich nicht angeschlossen.

Der Berliner Schulrechtsanwalt Olaf Werner sagte dem Tagesspiegel, er habe für seine Mandanten vor Gericht außerdem den Ablauf der Aufnahmeprüfung sowie die Bewertung beanstandet.

Vor der Schulgesetznovelle im vergangenen Jahr lag es bei einem Notenschnitt zwischen 2,3 und 2,7 im Ermessensspielraum der Grundschule, dennoch eine Gymnasialempfehlung auszusprechen. Siebtklässler mussten dafür am Gymnasium ein Probejahr überstehen – dieses ist nun abgeschafft. In der Vergangenheit hatte dieses Verfahren dazu geführt, dass jedes Jahr 800 bis 1000 Siebtklässler zur achten Klasse an eine Integrierte Sekundarschule umgeschult werden mussten.

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