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Schülertransport in den Ferien: Senat beendet nach Elternbeschwerden die Willkür der Bezirke
Manche Bezirke wollen nicht dafür aufkommen, wenn ein Kind mit Behinderung in den Ferien transportiert werden muss. Eine neue Vorschrift soll das ändern.
Stand:
Das irritierende Durcheinander beim Verwaltungshandeln der Bezirke soll ein Ende haben – zumindest bei der Schulwegbeförderung für Kinder mit Behinderung. Die Senatsverwaltung für Bildung kündigte auf Anfrage der Grünen an, dass in ganz Berlin ab 1. Januar 2026 eine einheitliche Vorschrift gelten soll.
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