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Tagesspiegel Plus
Sozialhilfeempfänger sind mit zehn Euro dabei: Elternbeiträge für Berlins Privatschulen sinken
Mit einer Zahlung von „Schulgeldersatz“ für Geringverdiener unterstützt das Land die soziale Durchmischung der freien Schulen. Auch die Arbeit mit Förderkindern wird besser finanziert.
Stand:
Der Berliner Koalition hat die Weichen für eine stärkere soziale Mischung und mehr Inklusion in den freien Schulen gestellt. Die Gesetzesnovelle sichert den Trägern zusätzliche Zahlungen vom Land zu, sofern sie Kinder von Sozialhilfeempfängern oder Geringverdienern aufnehmen. Im Gegenzug begrenzt die Novelle die Höhe der Elternbeiträge drastisch. Die Neuregelung gilt ab dem Schuljahr 2027/28 und betrifft über 40.000 Schülerinnen und Schüler.
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