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Schüler arbeiten in einer Unterrichtsstunde mit Tablets. (Symbolbild)

© dpa/Uli Deck

Warnstreik in Berlin: Am 14. und 15. Januar drohen an Schulen und Kitas schon wieder Ausfälle

Die Tarifverhandlungen für Angestellte im öffentlichen Dienst gehen in die nächste Runde. Zuvor rufen mehrere Gewerkschaften zum Ausstand auf.

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Die Betreuungssituation für Berlins Schul- und Kitakinder ist nach dem großen Stromausfall im Berliner Südwesten auch in der kommenden Woche nicht ganz sicher: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und IG Bau rufen kommenden Mittwoch und Donnerstag, den 14. und 15. Januar, zum Ausstand auf. Beschäftigte an Schulen sind dabei nur am 14. Januar, Kita-Angestellte aber an beiden Tagen zum Warnstreik aufgerufen.

Anlass ist der Beginn der zweiten Verhandlungsrunde für einen neuen Tarifvertrag der Länder für Angestellte im öffentlichen Dienst, die am 15. und 16. Januar in Potsdam angesetzt ist. Die erste Runde war ohne Annäherung verlaufen.

Wie stark sich der Aufruf zum Warnstreik tatsächlich auf den Schul- und Kitabetrieb auswirken wird, ist schwer abzuschätzen. Im Kitabereich sind nur die landeseigenen Einrichtungen betroffen, beim ersten Ausstand im Dezember blieben von insgesamt 280 Einrichtungen mindestens 18 ganz geschlossen, an mindestens 90 Einrichtungen wurden die Öffnungszeiten eingeschränkt.

Im Schulbereich hatten 2000 Menschen an dem Warnstreik teilgenommen, darunter rund 1000 Lehrkräfte. An einigen Schulen kam es deshalb zu Einschränkungen, oft im Hortbetrieb. Insgesamt sind an Berlins Schulen rund 35.000 Lehrkräfte tätig. Weil Berlin die Verbeamtung wieder eingeführt hat, können rund 12.000 von ihnen sich an Streiks grundsätzlich nicht beteiligen.

Der Warnstreik wird am 14. Januar von einer Demonstration vom Dorothea-Schlegel-Platz zum Roten Rathaus begleitet. Dort findet gegen 10 Uhr eine Abschlusskundgebung statt. Die Gewerkschaften fordern in den Verhandlungen über den neuen gemeinsamen Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder unter anderem sieben Prozent mehr Geld im Monat, zur Stärkung der unteren Lohngruppen mindestens 300 Euro.

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