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Telefonaktion zum neuen Anmeldeverfahren: Wie bekommt mein Kind einen guten Schulplatz?

Nach den Winterferien beginnen die Anmeldungen für Sekundarschulen und Gymnasien - zum ersten Mal nach neuen Auswahlkriterien. Bei der Telefonaktion des Tagesspiegels beantworteten Experten die wichtigsten Fragen.

Weil dieses Jahr zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien gelten, sind viele Eltern verunsichert. Zwei Experten haben deshalb am Tagesspiegel-Telefon Fragen der Leser beantwortet, nämlich Siegfried Arnz, der in der Bildungsverwaltung arbeitet und Thomas Duveneck, Rechtsexperte und Mitglied der AG Schulreform. Hier ein Auszug aus den Fragen.

Welches ist die richtige Strategie bei der Auswahl der Schulen?

Sie sollten als erste Schule ihre tatsächliche Wunsch-Schule angeben. Dort haben Sie zwei Möglichkeiten, angenommen zu werden: zunächst über die 60 Prozent der Plätze, außerdem über das Losverfahren. Bei der zweiten und dritten Wahl ist es sinnvoll, keine mit Sicherheit übernachgefragten Schulen anzugeben, weil sie dann keine Chancen mehr haben. Das wäre, als ob Sie gar keine Schulen nennen würden. Das Bezirksschulamt kann Ihnen Auskunft darüber geben, von welcher Nachfrage Sie in etwa ausgehen müssen. Außerdem können Sie sich direkt bei der Schule informieren, wie hoch die Nachfrage letztes Jahr war und wie viele Klassen die Schule dieses Jahr aufmachen wird.

Ist es sinnvoll, auch einen Zweit- und Drittwunsch anzugeben, wenn ich mein Kind nur an einer bestimmten Schule unterbringen möchte?

Ich würde Ihnen in jedem Fall raten, eine Zweit- und Drittwunsch-Schule anzugeben. Die Erstwunsch-Schule ist unter Umständen überlaufen, so dass Ihr Kind hier keinen Platz bekommt. Sie erhöhen mit drei angegebenen Schulen die Chancen, an einer Schule genommen zu werden, die Ihnen zusagt.

Ich möchte als Zweit- und Drittwunsch-Schulen keine Schulen angeben, die nicht nachgefragt sind. Was kann ich stattdessen tun?

Es gibt durchaus Schulen, die keinen erstklassigen Ruf haben, in denen sich aber sehr viel bewegt. Letztes Jahr war etwa die Hälfte aller Schulen stark, die andere Hälfte weniger stark nachgefragt. Auch darunter sind jedoch viele wirklich gute Schulen. Verlassen Sie sich nicht nur auf das Kriterium „Übernachfrage“, um gute Schulen auszumachen.

Wie kann ich Widerspruch einlegen und klagen?

Sie können beim Bezirk Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie klagen. Aus unserer Sicht sind die Chancen für eine erfolgreiche Klage jedoch nur in Einzelfällen gegeben. Wir gehen davon aus, dass unsere Kriterien rechtssicher sind und das Auswahlverfahren korrekt ablaufen wird. Sie müssten dann nachweisen, dass die Kriterien nicht vergleichbar angewendet wurden oder das Verfahren nicht korrekt abgelaufen ist.

Wie funktioniert die Zuweisung?

Wenn Ihr Kind an allen drei angegebenen Schulen keinen Platz bekommen hat, werden Sie bis zum 8. April vom Bezirk benachrichtigt. Der Bezirk wird Ihnen noch freie Schulen nennen. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich selbst noch einmal nach freien Plätzen an Schulen zu erkundigen. Es gibt allerdings keine Regel dafür, wie weit die Schule letztlich vom Wohnort entfernt sein darf. Mitte April wird es eine Ausgleichskonferenz mit den Bezirken geben, in der über diese konkreten Fälle beraten wird. Dabei werden wir uns bemühen, die Anfahrtswege so gering wie möglich zu halten. Bis zum 13. Mai wird Ihr Kind auf jeden Fall einen Schulplatz haben.

Wird mein Kind als Härtefall anerkannt, wenn ich alleinerziehende Mutter bin?

Bei einem Härtefall muss der Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar sein. Die Hürde für Härtefälle ist also recht hoch – nur alleinerziehend zu sein, reicht nicht aus. Auch die Berufstätigkeit beider Eltern reicht nicht aus.

Meine Zwillinge sind in Klasse sechs der Grundschule. Was ist, wenn einer an einem bestimmten Gymnasium angenommen wird, der andere aber nicht?

Eine Zwillingssituation ist immer besonders. Aus eigener Erfahrung kann ich hier sagen: Dann muss der zweite seinen eigenen Weg gehen – das kann auch Vorteile bringen. Es gibt keinen Automatismus, der Geschwisterkinder als Härtefälle einstufen würde. Zwillinge werden als zwei eigenständige Kinder betrachtet. Dies gilt auch für das Losverfahren.

Wie kann ich einen Härtefall beantragen?

Auf den Formularen, die Sie bekommen, können Sie ankreuzen, dass Sie einen Härtefall beantragen. Es gibt zudem ein Feld, in dem Sie Ihren persönlichen Fall begründen können. Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich noch eine Anlage hinzufügen. Die Grundregel ist: Jeder Einzelfall wird geprüft. Entschieden wird jeder Fall von Schulleitung und Schulträger, also dem Bezirk, gemeinsam. Da es an jeder Schule nur zehn Prozent freie Plätze für Härtefälle gibt, müssen die Anträge gewichtet werden, falls es zu viele sind.

Was ist, wenn mein Kind das Probejahr auf dem Gymnasium nicht besteht? Dann gibt es ja gar keine freien Plätze mehr auf den Sekundarschulen.

Es wird freie Plätze geben. Wer das Probejahr an Gymnasien nicht besteht, hat Anspruch auf einen Schulplatz in Klasse acht der Sekundarschulen. Dieser sollte möglichst wohnortnah sein – es kann aber passieren, dass die Schule weiter weg liegt. Freie Plätze wird es entweder in bestehenden Klassen geben, je nach Bedarf werden neue Klassen eingerichtet. In eineinhalb Jahren, nach Ende des nächsten Probejahres an den Gymnasien, werden außerdem einige Baumaßnahmen beendet sein, und der doppelte Abiturjahrgang wird die Schule beendet haben – so dass es auch dadurch eine gewisse räumliche Entspannung gibt.

Was muss ich tun, wenn ich meine Kinder an einer privaten Schule anmelden möchte?

Die Aufnahme in private Schulen hat nichts mit dem Aufnahmeverfahren für staatliche Schulen zu tun. Sie können sich parallel informieren und bewerben. Die privaten Schulen sind nicht unter den drei Schulen, die Sie in unserem Anmeldeverfahren angeben müssen.

Wie gehen Sie damit um, dass der Jahrgang wegen des verlängerten Einschulungszeitraums doppelt so groß sein wird als sonst?

Es sind nicht 50 Prozent mehr Kinder als sonst, sondern nur 16 Prozent – die Lage ist also nicht ganz so dramatisch, wie häufig befürchtet wird. Wir haben mit den Bezirken abgestimmt, dass für alle Kinder ausreichend Plätze vorhanden sein werden. Viele Schulen werden zusätzliche Klassen einrichten. Das bedeutet auch, dass eine Schule, die letztes Jahr übernachgefragt war, dieses Jahr mit zusätzlichen Kapazitäten vielleicht nicht übernachgefragt ist.

Kann ich mit einer Kopie des Anmeldebogens nicht auch zwei Anmeldeverfahren mitmachen?

Die Schule nimmt nur das Original des Anmeldebogens entgegen. Dieses wird durch ein Hologramm auf dem Bogen nachgewiesen. Damit wollen wir Doppelanmeldungen vermeiden – sonst würde es ein höllisches Durcheinander geben, weil Kinder für Plätze zugelassen werden, die sie dann gar nicht antreten. Anderen Kindern würden dadurch Plätze weggenommen und das Verfahren wäre nicht mehr rechtssicher.

Sind die Aufnahmekriterien für Fünftklässler an Gymnasien dieselben?

Nein, das sind andere Auswahlverfahren. Hier geben Sie keine Zweit- und Drittwunsch-Schulen an, können sich aber an verschiedenen Schulen gleichzeitig bewerben. Das Gutachten der Grundschule müssen Sie nicht im Original vorlegen.

Wie wichtig ist die Empfehlung der Grundschule?

Die Empfehlung der Grundschule ist nicht bindend und spielt bei der Auswahl der Schüler keine Rolle. Sie können sich bewerben, wo Sie möchten – also mit einer Empfehlung für die Sekundarschule an Gymnasien und umgekehrt. Wichtig ist, wenn Schulen dies festgelegt haben, nur die Durchschnittsnote der Förderprognose.

Wir wohnen in Groß-Ziethen in Brandenburg, also kurz vor Berlin. Was muss ich tun, wenn ich mein Kind an Schulen in Berlin anmelden möchte?

Zunächst müssen Sie von Ihrem zuständigen Schulamt eine Freigabe von der Schulpflicht in Brandenburg erhalten. Diese ist Voraussetzung, damit Sie sich an einer Berliner Schule anmelden können. Sofern eine Befreiung erfolgt, wird diese an das zuständige Schulamt in Berlin weitergeleitet. Dort kann Ihr Kind aufgenommen werden, sofern nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch Plätze frei sind. Bei übernachgefragten Schulen ist die Aufnahme also möglich – eine Einbeziehung in die Auswahl nach Kriterien ist jedoch nicht möglich

Mein Sohn soll unbedingt auf das Leibniz-Gymnasium in Kreuzberg. Welchen Notendurchschnitt braucht er?

Der erforderliche Notendurchschnitt steht vor dem Auswahlverfahren noch nicht fest. Erst nach ein paar Jahren können die Schulen aufgrund ihrer Erfahrungen genauere Angaben zu denVoraussetzungen machen. Das Leibniz-Gymnasium hat übrigens nicht allein die Durchschnittsnote als Kriterium festgelegt, sondern bezieht auch bestimmte Fächer mit in die Auswahlentscheidung ein.

Ich schwanke zwischen zwei Schulen für meinen Sohn. Beide sind sehr beliebt und die Entscheidung fällt mir extrem schwer. Wie soll ich vorgehen?

Wenn Sie sich zwischen zwei Schulen nicht entscheiden können, kann es hilfreich sein, das Kind zum Mitentscheider zu machen. Dann sollten Sie sich die konkreten Aufnahmebedingungen der beiden Schulen anschauen und einschätzen, an welcher Schule ihr Kind eine realistische Chance hat, aufgenommen zu werden.

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