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Patienten warten im Wartezimmer einer Arztpraxis. Deutschlands Kassenärzte wollen sich in der Coronakrise als eine Art Bollwerk vor die Krankenhäuser stellen.

© Getty Images/iStockphoto

Tagesspiegel Plus Exklusiv

Schutz vor Corona in Berliner Wartezimmern : „2G- oder 3G-Regel darf keine Voraussetzung für eine medizinische Behandlung sein“

Es gibt Arztpraxen in Berlin, die von ihren Patienten den Nachweis verlangen, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder von einer Coronainfektion genesen sind. Doch für Kassenärzte ist das nur in engen Grenzen erlaubt. Für Privatärzte ist eine strengere Regel zulässig.

Stand:

Dürfen Ärzte ebenso wie Gaststätten oder Theater Besucher abweisen, weil sie nicht gegen Covid-19 geimpft oder von einer Coronainfektion genesen sind? Tatsächlich gibt es in Berlin Arztpraxen, die eine 2G-Regelung eingeführt haben, so wie eine Hautarztpraxis in Steglitz-Zehlendorf.

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