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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Tötungsdelikt in Brandenburg: Sechs Jahre Haft für Hundebesitzer

Der 60-jährige Täter hatte seinen Nachbarn im Streit erschossen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord.

Weil er seinen Nachbarn wegen eines Streits um seine Hunde mit der Schrotflinte erschossen hat, muss ein 60-Jähriger für sechs Jahre wegen Totschlags in Haft. Nach einem Jahr soll er in eine Entziehungsanstalt verlegt werden, wie das Landgericht Potsdam am Montag anordnete.

Das Gericht habe feststellt, „dass Sie vorsätzlich einen Menschen getötet haben, ohne Mörder zu sein“, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter an die Adresse des 60-Jährigen. Bei der Beurteilung sei ihm der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ zugute gekommen. Der Mann war laut Gericht während der Tat betrunken.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als Mord eingestuft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert.

Der Mann hatte seinen Nachbarn im Februar in Bauch und Kopf geschossen, nachdem ihn dieser darauf hingewiesen hatte, dass seine Hunde in der Hofanlage verboten seien. Der 60-Jährige hatte im Prozess gestanden, das Opfer mit der Schrotflinte erschossen zu haben. Er sei wegen eines früheren Erlebnisses traumatisiert. (tsp)

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