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Erlaubt ist das Anzünden von Pyrotechnik nur in der Zeit vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr.

© imago images/snapshot

Seit dem Verkaufsstart knallts: Berliner Polizei erinnert daran, dass Böllern erst am Silvesterabend erlaubt ist

Seit Donnerstag darf wieder Feuerwerk verkauft werden – und in Berlin wird bereits geböllert. Die Polizei geht dagegen vor.

Angesichts zahlreicher bereits in die Luft gegangener Böller in der Hauptstadt hat die Berliner Polizei daran erinnert, dass das Anzünden von Pyrotechnik erst am Silvesterabend erlaubt ist. Polizistinnen und Polizisten gingen dagegen vor, sagte Polizeisprecherin Anja Dierschke am Freitag im RBB-Inforadio. „Gerade, wenn es zu Zusammenrottungen von Menschen kommt, die dann massiv schon im Vorfeld Pyrotechnik anwenden“, sagte Dierschke.

Seit Donnerstag darf in Deutschland Feuerwerk verkauft werden. In Berlin ist seitdem in etlichen Stadtteilen vor allem lautes Böllern zu vernehmen, auch Feuerwerkskörper erstrahlen vielerorts am Himmel. Erlaubt ist das Anzünden von Pyrotechnik aber nur in der Zeit vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr.

Die Berliner Polizei rechnet in der Silvesternacht in der Hauptstadt mit einer Situation wie vor der Corona-Pandemie und hat 1100 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten im Dienst. Feuerwehr und Hilfsorganisationen kündigten an, mit mehr als 1400 Menschen im Einsatz zu sein. (dpa)

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