zum Hauptinhalt

Berlin: Senat folgt Pankow

Neues Gesetz gegen Feriendomizile fast fertig.

Im Kampf gegen den Wohnungsmangel will der Senat eine stadtweite Regelung beschließen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet. Stadtentwicklungsstaatssekretär Ephraim Gothe (SPD) sagte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz fertig und mit den Fachverbänden wie IHK und dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen abgestimmt. Er „gehe davon aus, dass sich die Fraktionen von SPD und CDU noch in diesem Monat einigen können“, so dass der Senat den Entwurf beschließen und zur Abstimmung ins Abgeordnetenhaus einbringen kann. Während die SPD Zustimmung signalisiert hatte, sehen CDU-Politiker den mit dem Gesetz verbundenen Eingriff in die Rechte von Eigentümern teilweise kritisch.

Nach Auskunft des Staatssekretärs definiert der Entwurf fünf Punkte als Zweckentfremdung von Wohnraum: die Nutzung für gewerbliche Zwecke, die Vermietung als Ferienwohnung, Leerstand über sechs Monate, den Abriss von Wohngebäuden sowie bauliche Veränderungen, nach denen die Immobilie sich nicht mehr zum Wohnen eignen würde. Diese Umwidmungen würden zunächst verboten. Wenn Bauherren die dann fälligen Ausnahmen beantragen, „haben wir es in der Hand, das streng auszulegen“. Als Beispiel nennt Gothe den Abriss einfacher 50er-Jahre-Gebäude zugunsten hochpreisiger Neubauten. Für einen Teil der neu entstehenden Wohnungen könnten Mietobergrenzen festgelegt werden.

Gothe lobte das Vorgehen in Pankow, wo seit gestern vergleichbare Regelungen gelten. Für die stadtweit schätzungsweise 12 000 Ferienwohnungen „gibt es aber einen Bestandsschutz“, sagte Gothe, „die kann man nicht zurückholen“. Das gelte zumindest für jene, die legal betrieben würden. Stefan Jacobs

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false