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Das Betteln mit Kindern soll in Berlin künftig verboten werden.

© Thilo Rückeis

Bußgeld bis 500 Euro: Senat plant Bettelverbot für Kinder in Berlin

Der Berliner Senat plant das Betteln in Begleitung von Kindern und durch Kinder zu verbieten. Der Kinderschutzbund nennt diesen Vorstoß lebensunpraktisch.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat will das „Betteln in Begleitung von Kindern und durch Kinder“ verbieten. Bisher war es den Berliner Ordnungskräften nur eingeschränkt möglich, dagegen vorzugehen. Jetzt soll eine Rechtsverordnung für klare Verhältnisse sorgen. Allerdings erst im Herbst, denn bevor das Bettelverbot für Kinder in Kraft treten kann, müssen die zwölf Bezirke einbezogen werden. Die neue Verordnung sieht bei Verstößen ein Bußgeld bis zu 500 Euro vor, das die Sorgeberechtigten zahlen müssen.

Innen-Staatssekretär Bernd Krömer (CDU) sprach am Dienstag von einem „wichtigen Schritt, Kinder vor Missbrauch zu schützen“. Es gehe um die Durchsetzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht der Eltern, um den Gesundheitsschutz der Kinder, die Sicherung der gesetzlichen Schulpflicht und den Schutz der öffentlichen Ordnung. In erster Linie seien die bezirklichen Ordnungsämter in der Pflicht, das Bettelverbot für Kinder bis zum 14. Lebensjahr durchzusetzen. Zusätzliches Personal sei dafür nicht vorgesehen, sagte Krömer.

„Belastbare Zahlen“, wie viele Kinder in Berlin betteln, gebe es nicht, sagte der Innen-Staatssekretär. Aber es handele sich um einen „augenfälligen Missstand im Straßenbild“. Dies sei in Berlin häufig zu sehen, etwa vor Supermärkten. Da müsse man „nicht erst eine Volkszählung veranstalten“. Aus eigener Anschauung kennt Krömer bettelnde Mütter mit Säuglingen im Arm in der Lichtenrader Bahnhofstraße. Unter das geplante Bettelverbot fallen nun auch minderjährige Kinder, die beispielsweise für erwachsene Musikanten in der U-Bahn das Geld einsammeln.

Kinderschutzbund warnt

Die Rechtsverordnung gilt nicht für Sternsinger, Aktionen zur Aufbesserung der Klassenkasse oder Kinder, die an Halloween von Haus zu Haus ziehen, um Süßes und Saures einzusammeln. Sondern es gehe um eine „perfide Form der organisierten Kriminalität“, für die vorzugsweise Frauen mit Kindern missbraucht würden, sagte Krömer. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts sollten in diesem Fall die Identität der Kinder und Sorgeberechtigten feststellen, Bußgeldbescheide ausstellen und darauf dringen, dass das Betteln sofort eingestellt werde.

„Wenn alles nicht hilft, müssen die Betreffenden mitgenommen werden“, sagte Krömer. Notfalls müsse die Polizei hinzugezogen werden. Allein bettelnde Kinder sollen dem Kindernotdienst oder dem Jugendamt übergeben werden. Falls jemand das Bußgeld nicht bezahlen könne, gebe es das Instrument der Ersatzordnungshaft. Der Innen-Staatssekretär ist optimistisch, dass das Bettelverbot in Berlin trotz der „angespannten Personalsituation in den Ordnungsämtern der Bezirke“ durchgesetzt werden kann.

Dagegen warnte der Kinderschutzbund schon Anfang des Jahres vor einer „lebensunpraktischen“ Verordnung. Es gehe um eine Lösung des Problems, die den Kindern wirklich helfe. Bisher konnte in Berlin nur gegen „nötigendes, aggressives Betteln“ und wegen unerlaubter Sondernutzung von Straßenland polizeilich vorgegangen werden. Auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Schon 2013 hatte Innensenator Frank Henkel (CDU) angekündigt, gegen das Kinder-Betteln vorgehen zu wollen. Er konnte die neue Verordnung am Dienstag nicht selbst vorstellen, weil er von der SPD-Fraktion zur Haushaltsklausurtagung eingeladen war.

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