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Moderatorenkabine von Jazzradio.net im Foyer Inge-Beisheim-Platz 1 Berlin.

© Kai-Uwe Heinrich TSP

Sender für elektronische Musik soll Platz einnehmen: Berliner JazzRadio verliert Streit um Sendefrequenz

Der Sender genießt bei Jazzfans einen guten Ruf. Doch auf der UKW-Frequenz von JazzRadio soll künftig ein anderer Sender zu hören sein.

Stand:

Das Berliner JazzRadio wird nach einer Gerichtsentscheidung nur noch bis Jahresende auf der Berliner UKW-Frequenz 106,8 MHz ausgestrahlt. Ab 1. Januar 2026 übernimmt ein auf elektronische Musik ausgerichteter Sender die Frequenz, wie das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschied. Damit blieb der seit rund 30 Jahren bestehende Jazzsender bislang erfolglos mit seinem Vorgehen gegen den Verlust seiner Sendelizenz.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. JazzRadio kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. Der Sender gilt in der Szene als anerkannt und wurde mehrfach ausgezeichnet. Auf eine Tagesspiegel-Anfrage zur Zukunft des Senders und zu Alternativen nach einem Verlust der Frequenz hat JazzRadio bislang nicht reagiert.

Künftige Ausrichtung auf Berliner Techno- und Clubszene

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte entschieden, die Frequenz künftig an einen Sender zu vergeben, der sich auf elektronische Musik konzentriert. Sie begründete dies nach Gerichtsangaben damit, „dass mit der Ausrichtung des Programms auf die Berliner Techno- und Clubszene ein höherer programmlicher Vielfaltsbeitrag zu erwarten sei als von JazzRadio“.

Der Sender hielt diese Entscheidung für rechtswidrig und klagte. Nach Auffassung des Gerichts hat die Medienanstalt bei der Vergabe der Frequenzen jedoch einen Beurteilungsspielraum. Die Auswahl könne nur in dem Sinne überprüft werden, ob der Organisation schwerwiegende Fehler unterlaufen seien. Dies ist aus Sicht der Richter nicht erkennbar.

Allerdings schritten die Richter ein, was das Datum des Senderwechsels angeht: Nach der Entscheidung der Medienanstalt sollte der neue Sender bereits ab dem 1. Oktober auf der UKW-Frequenz 106,8 MHz an den Start gehen. Dies ist aus Sicht des Gerichts nicht rechtens. Der Jazzsender kann diese damit noch bis Jahresende nutzen. (Tsp/dpa)

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