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Silvesterfeier des Senats möglich: Eilantrag gegen Party am Brandenburger Tor abgelehnt
Der Senat hatte eine Silvesterparty am Brandenburger Tor angekündigt. Dagegen gingen Kulturschaffende rechtlich vor. Ihr Eilantrag hatte keinen Erfolg – jedoch deutet sich eine Kompromisslösung an.
Stand:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine wichtige Entscheidung im Streit um die diesjährige Silvesterfeier am Brandenburger Tor getroffen: Die Richter wiesen einen Eilantrag eines Zusammenschlusses von Kulturschaffenden zurück, der die geplante Silvesterveranstaltung des Landes Berlin verhindern wollte.
Das Kulturbündnis „Rettung Silvester am Brandenburger Tor – We are Berlin“ versuchte, per einstweiliger Anordnung zu erreichen, dass keine Sondernutzungserlaubnis für die vom Senat geplante Party erteilt wird. Die Kulturschaffenden hatten bereits im Juli eine eigene Großkundgebung mit bis zu 100.000 Teilnehmern für denselben Ort angemeldet.
Nun könnte die vom Land Berlin organisierte Veranstaltung wie geplant stattfinden. Diese sieht rund 20.000 Besucher, ein musikalisches Programm mit DJs sowie ein großes Feuerwerk vor dem Brandenburger Tor vor. Laut Verwaltungsgericht steht die behördliche Genehmigung allerdings noch aus.
Organisiert wird das Event von der landeseigenen Kulturprojekte Berlin GmbH. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Sicherheitsbedenken bezüglich einer öffentlichen Großversammlung am Brandenburger Tor. Demnach „berge eine nach außen nicht abgegrenzte Versammlung die Gefahr, dass es zu Gedränge, Panik und erheblichen Verletzungen durch Pyrotechnik komme“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Neben der Sicherheit sieht das Gericht ein mögliches Problem im „gemischten Charakter der Kundgebung des Kulturbündnisses“. Nicht unerhebliche Unterhaltungselemente wie Riesenrad, Feuerwerk sowie Versorgungsständen würden offen lassen, ob das Event noch als Versammlung zu bewerten ist.
Allerdings hält das Gericht eine Verlegung der Versammlung des Kulturbündnisses in Richtung Großer Stern mit einer Pufferzone zwischen beiden Veranstaltungen für durchaus möglich.
Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
Der Rechtsstreit entstand, nachdem das ZDF seine traditionelle Silvestershow vom Brandenburger Tor nach Hamburg verlegt hatte. (Tsp)
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