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Berlin: Sozialsenatorin will Chipkarten abschaffen Flüchtlinge in Landesobhut sollen Bargeld bekommen

Für die einen ist die Chipkarte für Asylbewerber einfach ein praktikabler Weg, den Missbrauch von Sozialleistungen einzudämmen. Die anderen nennen sie eine Diskriminierung.

Für die einen ist die Chipkarte für Asylbewerber einfach ein praktikabler Weg, den Missbrauch von Sozialleistungen einzudämmen. Die anderen nennen sie eine Diskriminierung. Seit Jahren streiten sich konservative Sozialpolitiker und die Sozialverwaltung auf der einen Seite mit Kirchengruppen, Menschenrechtsvereinen, Grünen und PDS auf der anderen Seite um die bargeldlose Verpflegung der Flüchtlinge in der Stadt. Jetzt aber will Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) das Chipkartensystem für Flüchtlinge in Landesobhut abschaffen. Nach Informationen des Tagesspiegels soll der Vertrag mit dem Chipkartenbetreiber noch in dieser Woche gekündigt werden.

Zum 30. Juni diesen Jahres läuft das Kartensystem dann aus. Ab 1. Juli erhalten die Flüchtlinge, für die das Land selbst zuständig ist, wieder Bargeld. Die Bargeldausgabe war 1998 von Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) abgeschafft worden; um den Anreiz nach Berlin zu kommen zu verkleinern und um Schlepperbanden abzuschrecken, die Flüchtlingen ihr Bargeld abnehmen.

Derzeit kaufen die etwa 2800 Flüchtlinge in Obhut des Landes bargeldlos in 86 Läden ein. 1,5 Prozent dessen, was ausgegeben wird, erhält die Betreiberfirma als Provision vom Land. Im Jahr 2001 waren das umgerechnet knapp 60 000 Euro. Pro Haushaltsvorstand sind auf dem Chip 184,07 Euro gespeichert, für jeden Angehörigen ab acht Jahren werden noch einmal 158,50 Euro zugeschlagen, für Kinder bis sieben Jahren gibt es 112,48 Euro. Zusätzlich zu den Kartenbeträgen erhalten Erwachsene noch 40,90 Euro Taschengeld, für Kinder bis 14 Jahren stehen 20,45 Euro zur Verfügung. Menschenrechtler kritisieren, das Kartensystem schränke das Leben der Nutzer grundlos ein.

Die Wege zum Einkaufen seien oft sehr weit, Billigläden zudem nur unzureichend an das System angeschlossen. Als weiteres Manko wird die eingeschränkte Anwendung der Karte genannt; Schulbücher etwa bekäme man nicht in den beteiligten Läden.

Dieser Kritik räumt die Senatorin jetzt offenbar Vorrang ein – auch vor den anfänglichen Bedenken ihrer eigenen Verwaltung. Dort hieß es erst, im Asylbewerberleistungsgesetz sei eindeutig festgehalten, dass Sachleistungen gegenüber Bargeld für Flüchtlinge vorzuziehen sind. Die Senatorin fordert eine andere Interpretation des Gesetzes. Sie sagt, Sachleistungen, Gutscheine und Bargeld seien gleichrangig, die Leute zu verpflegen.

Knake-Werners politischer Entschluss gilt zunächst nur für die genannten 2800 Flüchtlinge. Mehrere Tausend weitere aber kaufen in Berlin bargeldlos ein, da vier der zwölf Bezirke ebenfalls auf die Chipkarten umgestellt haben. Knake-Werner will auch diese Bezirke umstimmen. Weisungsbefugt jedoch ist die Senatorin nicht.

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