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Mitte: Spreedreieck-Affäre: Des einen Vorteil, des anderen Schaden

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Spreedreieck endet so, wie er begonnen hat: Regierungsfraktionen und Opposition gehen zerstritten auseinander: Die Koalition errechnet einen Gewinn, die Opposition sieht einen Millionenverlust.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Im Abschlussbericht, der dem Tagesspiegel auszugsweise vorliegt, werten SPD und Linke das Grundstücksgeschäft als „insgesamt vorteilhaft“. Im Ergebnis bleibe für das Land Berlin ein positiver Saldo von rund 4,3 Millionen Euro.

Dagegen sprechen CDU, Grüne und FDP in einer gemeinsamen Erklärung von einer „Schönrechnung der Verluste“ und werfen der Koalition vor, Sachverhalte zu verzerren, die Wahrheit zu verschleiern und die Verantwortung von Rot-Rot für die Affäre zu leugnen. Der Abschlussbericht, den die Regierungsmehrheit erarbeitet habe, sei mit heißer Nadel gestrickt. Die Oppositionsfraktionen wollen dem Untersuchungsbericht, der am 11. November vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, eigene Minderheitsvoten hinzufügen. Sie gehen davon aus, dass das Grundstücksgeschäft aus dem Jahr 2000 Schäden in zweistelliger Millionenhöhe verursacht hat.

Ganz anders die Bilanz der parlamentarischen Untersuchung, auf die sich SPD und Linke jetzt geeinigt haben. Demnach war es der richtige Weg, dem Hamburger Investor Harm Müller-Spreer ein 2100 Quadratmeter großes Areal, das Spreedreieck am Bahnhof Friedrichstraße, übertragen zu haben. Auf diese Weise seien Restitutionsansprüche auf das Deutsche Theater durch die Erben Max Reinhardts in Höhe von 32,2 bis maximal 61,3 Millionen Euro abgegolten worden. Auch unter Berücksichtigung des Verkehrswerts der Immobilie, einer späteren Kaufpreisminderung und Ausgleichszahlungen an Grundstücksnachbarn bleibe unterm Strich ein positiver Rest.

Kritisiert wird im Abschlussbericht der Kaufvertrag vom Dezember 2000, den der damalige Finanzsenator Peter Kurth (CDU) zu verantworten hatte. Der „übereilte und mangelhafte Abschluss“ habe die wesentlichen Probleme bei der Entwicklung des Spreedreiecks verursacht. Das Grundstück sei, entgegen der vertraglichen Zusicherung, nicht lastenfrei gewesen. Deshalb sei die Stadtentwicklungsverwaltung 2004 gezwungen gewesen, drohende Schadenersatzforderungen des Investors durch eine teure Zusatzvereinbarung abzuwehren, die alternativlos gewesen sei.

Der vom Oberverwaltungsgericht verfügte Baustopp habe 2007 eine zweite „Notfallrettung“ notwendig gemacht, heißt es im Bericht. Es ging um fehlende Abstandsflächen und andere Planungsmängel. „Der Senat entschloss sich aus gutem Grund, eine außergerichtliche Lösung mit den Klägern (Anrainern) zu suchen.“ Das Parlament sei seit 2001 kontinuierlich und ausführlich über die notwendigen Schritte informiert worden.

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