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Verhandelt wird vor dem Landgericht Berlin.

© Jens Kalaene/dpa

Stich in den Hals bei Raveparty: Täter müssen sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten

Vor neun Monaten eskalierte ein Streit im Volkspark Friedrichshain. Das Opfer überlebte den Angriff nur knapp.

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Eine beschädigte Brille führte zu einem beinahe tödlichen Streit. Nach der Gewalt im Volkspark Friedrichshain stehen drei Männer vor Gericht. Hunderte tanzten zu Techno-Musik im Volkspark Friedrichshain, als ein Streit eskalierte. Er endete als ein Fall von Messerkriminalität.

Ein Mann, der laut Anklage schlichten wollte, überlebte einen Stich in den Hals nur knapp. Rund neun Monate später müssen sich drei Angeklagte vor dem Berliner Landgericht verantworten, einer von ihnen wegen versuchten Mordes.

Marcel L. ist der Hauptangeklagte. Damals arbeitete der 37-Jährige aus Marzahn als Barkeeper. Zwei Wochen nach der Tat am Vatertag wurde er festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Mitangeklagt sind ein 20-jähriger Fabrikangestellter und ein 27-Jähriger, der eine Ausbildung zum Sozialassistenten begonnen hat

.„Ich schäme mich für mein Verhalten“, erklärte Marcel L. über seinen Verteidiger. Weil er Kokain und Wodka konsumiert hatte, habe er sich berauscht geführt. In einem Streit wegen einer kaputten Brille sei es zu einer Schlägerei gekommen. Er habe einem Freund helfen, dabei aber niemanden verletzten wollen. „Es ging alles sehr schnell.“ Er sei auch geschlagen worden. An einen Messerstich könne er sich zwar nicht erinnern, auf Handyvideos aber sei er zu sehen.

Täter will sich an einen Messerstich nicht erinnern können

„Ich bin geschockt von der Eskalation.“ Es war ein inzwischen 29-jähriger Umzugshelfer, der laut Anklage in den Rangeleien an Rande der Raveparty schlichten wollte. Die Angeklagten hätten das nicht hinnehmen wollen, so die Staatsanwaltschaft.

„Erbost über diese Einmischung und Zurechtweisung wollten sie dem Mann durch Schläge und Tritte einen Denkzettel verpassen“, so die Anklage. Als der 29-Jährige am 9. Mai gegen 20 Uhr über eine Wiese lief, seien ihm die Angeklagten gefolgt. Der 20-Jährige soll das Opfer am Arm gegriffen haben, L. habe ein Messer gezogen.

„Er packte den Mann unvermittelt am Kragen und stach ihm das Messer mit Wucht tief in die rechte Halshälfte“, so die Anklage. Der Stich verfehlte die Halsschlagader nur knapp. Als sich der Verletzte aufrichten wollte, soll der 27-Jährige seine Wut brutal abreagiert haben. Er habe das Opfer „kräftig gegen die Beine getreten“. Dann hätten andere Gäste eingegriffen.

Der Schlichter konnte nur durch eine Not-Operation gerettet werden. Nun ist er Nebenkläger. Ein erster Prozessanlauf war im Dezember geplatzt. Erneut sagte er vor Gericht aus. Einer seiner Freunde habe bei der Rangelei am Boden gelegen, schilderte er als erster Zeuge. „Ich wollte den Streit mit Worten klären.“ Dann habe er sich umgedreht und sei gegangen. „Es kam dann ein Schlag von hinten“. Der Prozess geht am Donnerstag weiter.

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