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Update

Stolperrisiko E-Scooter: Berliner Gericht entscheidet vorerst nicht über das wilde Abstellen auf Gehwegen

Das Berliner Verwaltungsgericht sollte am Mittwoch entscheiden, ob E-Scooter wild auf Gehwegen abgestellt werden dürfen oder nicht. Der Blindenverein klagte gegen das Stolperrisiko.

Stand:

Mit einer Klage gegen das Land Berlin wollten Blinde und sehbehinderte Menschen gegen wild auf Gehwegen abgestellte oder hingeworfene E-Scooter vorgehen. Doch zunächst erfolglos: Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch nicht über die Klage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ASBV) entschieden.

Hintergrund ist ein juristischer Fehler des ASBV. Dieser hatte versucht, über das Verbandsklagerecht die Genehmigung auf Sondernutzung zu kippen. Das Land Berlin hatte argumentiert, der Kläger hätte im Wege der Anfechtungsklage jeweils gegen die erteilten Erlaubnisse vorgehen müssen. Aus Kostengründen nahm der Verband die Klage zurück, dies hatte das Gericht empfohlen.

Fünf Firmen dürfen ihre Flotten derzeit abstellen

Der ASBV kündigte an, zunächst mit dem Land Berlin zu verhandeln. Sollten diese Gespräche scheitern, werde man gegen die einzelnen Sondernutzungserlaubnisse klagen. Aktuell hat das Land Berlin fünf Firmen – darunter Voi, Tier und Lime – die Sondernutzungserlaubnis erteilt, ihre Scooter-Flotten „frei“ in der Stadt auf Gehwegen abzustellen.

„Wir hoffen, mit unserer Klage für mehr Klarheit sorgen zu können und das Land Berlin dahin zu bringen, das Free-Floating-Modell zu beenden“, sagte Rechtsanwalt Michael Richter, der den ABSV Berlin heute vor Gericht vertrat, im Vorfeld.

Das Land Berlin zweifelt bereits vorher am Verbandsklagerecht des Klägers und hielt die Klage auch im Übrigen für unzulässig: Die Belange blinder Menschen fänden durch die Nebenbestimmungen in den erteilten Erlaubnissen ausreichend Berücksichtigung – so die Position des Landes. 

Verein fordert verpflichtende Stationen

Nach dem bisherigen Modell dürfen Nutzer die E-Scooter auf Gehwegen in Empfang nehmen und dort auch wieder abstellen („Free-Floating-System“). Das kritisiert der Verein.

Künftig sollen Verleiher dann nach dem Willen des Vereins zu festen Abhol- und Rückgabestationen verpflichtet werden. „Die Unfallgefahr durch falsch abgestellte E-Scooter ist groß und bedeutet einen Rückschritt für die Barrierefreiheit“, sagte der Vereinsvorsitzende Dietmar Polok. „Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entstehen durch die Roller lebensgefährliche Barrieren auf Wegen, die eigentlich sicher sein müssen.“

Gefahr auch für andere Verkehrsteilnehmer

Der Fußgängerverband Fuss unterstützte den ABSV bei der Klage. Die Situation sei auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich, etwa für alte Menschen mit Rollatoren, sagte Vorstand Roland Stimpel im Vorfeld der Verhandlung. 

Nach einer aktuellen Studie der Organisation aus mehreren Kiezen stehen oder liegen 56 Prozent der Roller herum, wenn es keine festen Stationen gibt. Hochgerechnet auf die Gesamtstadt sind das zeitgleich 36.000 Störungen. (mit dpa)

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