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Wahlplakate in Berlin.

© Imago/Emmanuele Contini

Straßenwahlkampf kürzer als üblich: Frühestens am 1. Januar dürfen in Berlin Wahlplakate hängen

Das Abgeordnetenhaus hat die Frist für den Straßenwahlkampf vor der voraussichtlichen Wiederholung der Berlin-Wahl verkürzt. Los gehen könnte es am 1. Januar.

Der Straßenwahlkampf vor der voraussichtlichen Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird etwas kürzer sein als üblich. Das Landesparlament beschloss am Montag, den Parteien das Aufhängen oder Aufstellen von Wahlplakaten sechs Wochen vor der Wahl zu erlauben statt normalerweise sieben Wochen.

Sollte die Wiederholungswahl tatsächlich am 12. Februar stattfinden, wie es sich bisher andeutet, ginge es am 1. Januar mit den Plakaten los.

Eine entsprechende Änderung des Straßengesetzes nahm das Parlament einstimmig an. Sie greift nur für den Fall einer Wiederholungs- oder einer Neuwahl. Bei regulären Wahlen bleibt es dabei, dass Plakate sieben Wochen vor dem Termin angebracht werden dürfen.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof entscheidet an diesem Mittwoch (16. November) darüber, ob die Wahl zum Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 wegen Wahlfehlern wiederholt werden muss. Am 28. September dieses Jahres hatte das Gericht bei einer mündlichen Verhandlung sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen.

Sollte es in seinem Urteil die Wahl für ungültig erklären, müsste die Wiederholungswahl innerhalb von 90 Tagen bis Mitte Februar stattfinden - als wahrscheinlicher Termin gilt dann der 12. Februar.

Nach der nun erfolgten Änderung des Straßengesetzes würde der Straßenwahlkampf sechs Wochen vor dem Termin starten, also ab dem Neujahrstag. Wäre es bei dem Zeitraum von sieben Wochen geblieben, hätten Wahlplakat ab 25. Dezember gehängt werden dürfen, also ab Weihnachten. Ein solches Szenario, das im Politikbetrieb niemand wollte, hat das Abgeordnetenhaus nun verhindert. (dpa)

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