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Anonymität erwünscht. Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht.

© dpa

Maskenmann-Prozess: Streit um die Frage einer Wasserhöhe

Im Maskenmann-Prozess wird um die Frage diskutiert: Hat der entführte Unternehmer einen Schlüssel in Brust- oder in Kniehöhe ins Wasser fallen lassen?

Ist der Schlüssel in Hüfthöhe auf den Grund des Storkower Sees gesunken? Oder doch in Brusthöhe? Spannende Frage, über sie wurde am Dienstag im Saal 07 des Landgerichts Frankfurt/Oder heftig diskutiert. Aber eigentlich ging es im so genannten Maskenmann-Prozess um eine ganz andere Frage, um jene Frage, die über der ganzen Verhandlung  gegen den Angeklagten Mario K. schwebt: Ist der Unternehmer T, den Mario K. auf eine kleine Insel auf dem See entführt haben soll, glaubwürdig? Oder ist die Geschichte von seiner Leidensgeschichte samt Happy End durch Selbstbefreiung einfach erfunden?

Der Unternehmer T. gab vor der Polizei an, dass er mit verbundenen Auge und gefesselten Händen ins Wasser geführt worden war und sich dann an einem Kajak festhalten musste. Aber im Wasser habe er es trotz Fesseln geschafft, einen Schlüssel ins Wasser fallen zu lassen. Als Spur für die Polizei. Und zwar, als ihm das Wasser um die Hüften schwappte.

Das Boot, an das er sich klammern musste, lag nach Angaben des Unternehmers am Steg seines Nachbarn. Polizeitaucher fanden den Schlüssel, aber als sie standen, da reichte ihnen das Wasser nur bis zum Knie.

Schlüsselfragen

Es sei also nicht möglich, dass der Schlüssel an der Stelle abgelegt wurde, die der Unternehmer angegeben habe, sagte Mario K.s Verteidiger Axel Weimann. Der Schlüssel lag aber im Wasser, das war nicht erfunden. Im Raum stand mal die Vermutung, der Unternehmer habe den Schlüssel vom Steg des Nachbarn selbst ins Wasser geworfen.

Es folgte eine Diskussion zwischen Weimann und der Nebenklage, es ging um subjektive Wahrnehmung einer Wasserhöhe, um Pegelstände, die sich im Verlauf des Tages ändern können, um konkrete Erinnerungen nach einer Paniksituation, um die Frage also, ob man alles genau mitbekommt, wenn man gerade entführt wird.

Die Glaubwürdigkeit der Erzählungen war auch Thema eines weiteren Streits um Details. T. war seiner Erzählung nach zwischen einem Schilfgürtel und dem Bootssteg seines Nachbarn ins Wasser geführt worden. Am Steg lag auch ein Boot. Der Nachbar sagte nun als Zeuge, man müsse sich quasi zwischen Steg, Boot  und Schilfgürtel „durchzwängen“, so eng sei dieser Korridor. Und entweder Schilf oder Boot habe man bei der Enge eigentlich bemerken müssen. „Aber man kommt ins Wasser, wenn man will“, das sagte der Nachbar auch. T. hatte nichts von einem mühsamen Weg ins Wasser erwähnt.

Weitere Fragen verlaufen im Wasser

Und dann war ja noch ein Seil, mit dem das Boot vertäut war. Lag es so, dass es für Täter und Opfer wie ein Hindernis auf dem Weg ins Wasser wirkte? Über der Wasseroberfläche? Lose hängend im Wasser? Konnte man es einfach abmachen? Oder hätte man es als Entführter unbedingt bemerken müssen? Viele Details, viele Fragen. Zielführend beantwortet wurden sie nicht.

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