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Tür zum Haus 94 in der Rigaer Straße, in dem sich die Linksautonome-Kneipe „Kadterschmiede“ befindet.

© Paul Zinken/dpa

Streit um die „Kadterschmiede“: Berliner Linksautonomen-Kneipe beschäftigt Justiz weiter

Das Landgericht Berlin wies im März eine Räumungsklage der britischen Eigentümerfirma ab. Die will das nicht hinnehmen und zieht vors Kammergericht.

Der jahrelange Streit um die Räumung der illegalen Linksautonomen-Kneipe „Kadterschmiede“ in Berlin-Friedrichshain beschäftigt die Justiz weiter. Die Eigentümergesellschaft mit Sitz in Großbritannien akzeptiert erwartungsgemäß das Urteil des Landgerichts Berlin nicht.

Die Eigentümer haben als Kläger Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Nun muss sich das Kammergericht mit dem Fall befassen. „Wir gehen davon aus, dass wir in zweiter Instanz erfolgreich sein werden“, sagte Kläger-Anwalt Markus Bernau.

Der zum Teil besetzte Gebäudekomplex „Rigaer 94“ mit rund 30 Wohnungen beschäftigt seit Jahren die Berliner Gerichte, es sind etliche Räumungsklagen anhängig. Der Ort gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene und ist schon lange Zankapfel auch in der Politik.

Gegen Räumungen hat sich die linke Szene Berlins immer wieder heftig gewehrt. Die Betreiber der „Kadterschmiede“, die sich als Verein organisiert haben, nutzen Räume im Seitenflügel des Komplexes seit Ende 2013 ohne Mietvertrag.

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Die Räumungsklage der Eigentümergemeinschaft hatte das Landgericht jedoch im März als unzulässig abgewiesen. Die Richter begründeten dies mit einer unzureichenden Prozessvollmacht der Kläger-Anwälte für die Firma.

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Die Eigentümergesellschaft sei nach dem Brexit als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln, lautet die Begründung. Als solche habe sie nicht nachgewiesen, dass ihrem Anwalt die erforderliche Vollmacht erteilt worden sei. Damit fehle es an einer Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage.

Diese Auslegung sei falsch, kritisierte Kläger-Anwalt Bernau. Auch frühere Räumungsklagen der Eigentümerfirma waren aus vergleichbaren Gründen abgewiesen worden. Bislang ist es nicht zu einer inhaltlichen Prüfung möglicher Ansprüche der Hauseigentümer gekommen. (dpa)

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