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Sind Gebete eine „demonstrative Ausübung von religiösen Riten“?

© Getty Images/urbazon (Symbolfoto)

Tagesspiegel Plus

Streit um Gebete an Berliner Schulen: Glaubensfreiheit zu achten, ist auch ein Lernziel

Sollen Schüler in der Pause nach islamischem Ritus beten dürfen? Darüber wird jetzt erneut gestritten. Gefragt sind Vorurteilsfreiheit und Fingerspitzengefühl.

Malte Lehming
Ein Kommentar von Malte Lehming

Stand:

Beten zu dürfen, ist ein Menschenrecht. Es ist verankert in der Religionsfreiheit. Sie erlaubt jedem Menschen, seine „Religion oder Überzeugung allein oder mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst oder Vollziehung von Riten zu bekunden“.

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