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Tagesspiegel Plus
Streit um Gebete an Berliner Schulen: Glaubensfreiheit zu achten, ist auch ein Lernziel
Sollen Schüler in der Pause nach islamischem Ritus beten dürfen? Darüber wird jetzt erneut gestritten. Gefragt sind Vorurteilsfreiheit und Fingerspitzengefühl.

Ein Kommentar von Malte Lehming
Stand:
Beten zu dürfen, ist ein Menschenrecht. Es ist verankert in der Religionsfreiheit. Sie erlaubt jedem Menschen, seine „Religion oder Überzeugung allein oder mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst oder Vollziehung von Riten zu bekunden“.
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