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© imago/Jürgen Ritter

Streit um Umgestaltung: „Begegnungszone“ in Kreuzberger Bergmannstraße beschäftigt erneut Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht prüft eine Klage gegen die Umgestaltung der Bergmannstraße zur „Begegnungszone“. Auch um das Tempolimit für Radfahrer geht es erneut.

Die Verkehrsveränderungen in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg beschäftigen erneut das Berliner Verwaltungsgericht. Für nächsten Dienstag (9.30 Uhr) ist eine mündliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Umgestaltung der Straße zur „Begegnungszone“ geplant, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.

Das Bezirksamt hatte im Juli 2021 dafür Verkehrsveränderungen angeordnet. Dazu gehören etwa die Einrichtung einer Einbahnstraße in Richtung Zossener Straße und eines Zweirichtungsradwegs sowie ein Tempolimit von Tempo 10. Dagegen wehrt sich der Kläger.

Das Tempolimit für Fahrräder hatte die Richter bereits im Eilverfahren im vergangenen Jahr beschäftigt, weil sich ein Radfahrer dagegen wehrte. Der Mann durchquert die Bergmannstraße nach eignen Angaben regelmäßig auf dem Weg zwischen seiner Arbeit und seinem Wohnort.

Seine Beschwerde blieb jedoch zunächst ohne Erfolg: Nach dem Verwaltungsgericht entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im September 2022, dass sich Radfahrer weiter an das Tempolimit halten müssen.

Auch diese Klage beschäftigt das Verwaltungsgericht weiter, wie die Gerichtssprecherin sagte. Sie werde voraussichtlich ebenfalls am Dienstag geprüft. (dpa)

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