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Streit wegen einer halben Flasche Wodka: Tödlicher Sturz am S-Bahnhof Oranienburger Straße in Berlin – Angeklagter gesteht
Zwei gute Bekannte geraten am S-Bahnhof Oranienburger Straße in Berlin in einen Streit. Es kommt zu einem Gerangel um eine halbe Flasche Wodka. Bis einer der Männer rücklings in das Gleisbett fällt.
Stand:
Eine halbe Flasche Wodka löste einen tödlichen Streit aus: Georgijus L. und Michael B. befanden sich nahe der Bahnsteigkante am S-Bahnhof Oranienburger Straße, als es zum Gerangel kam. Der 32-jährige L. schubste schließlich den 48-jährigen Freund. „Ich wollte, dass er ins Gleisbett fällt, aber ich habe nicht geahnt, dass eine Bahn einfährt“, gestand L. am Montag vor dem Landgericht.
Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. B. sei nach einer Rangelei zu Boden gegangen, an der Bahnsteigkante aufgeprallt und „unmittelbar rücklings mit dem Oberkörper voran in das Gleisbett gefallen“. Nur wenige Sekunden später wurde er von einer einfahrenden Bahn erfasst und überrollt
.„Ich habe seinen Tod nicht gewollt“, sagte der aus Litauen stammende Angeklagte. Mit B. hatte er sich ein Zimmer in einer Obdachlosenunterkunft in Buch geteilt. „Er war für mich der netteste Mensch, seitdem ich in Deutschland lebe.“ Er habe gedacht, er könnte ihn hochziehen. „Aber die S-Bahn kam, ich gab noch Handzeichen, wollte warnen.“
Es war 14:12 Uhr, als der Triebwagenfahrer bei dem Drama am 29. Mai dieses Jahres sofort reagierte. Er leitete eine Gefahrenbremsung ein. Doch der Zug kam nicht rechtzeitig zum Stehen. Michael B. starb vor Ort. Mehrere Fahrgäste wurden Zeugen des Dramas.
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Georgijus L. schilderte nun, B. habe zunächst nach der Flasche gefragt, die er in seinem Rucksack hatte. „Ich verneinte, da nahm er mich in den Schwitzkasten.“ Es sei ihm gelungen, den Zechkumpan abzuschütteln, er habe ihn einmal getreten. Doch danach hörte L. nicht auf – „ich habe ihn geschubst, weil ich frustriert war und alkoholisiert“.
Als B. unter der Bahn lag, schüttete L. den Wodka in Gleisbett – „als letzten Gruß“. Dann ließ er sich festnehmen. Die Anklage geht davon aus, dass L. wegen der Nähe zur Bahnsteigkante und der erkennbaren Alkoholisierung von B. – um vier Promille Alkohol im Blut seien es gewesen – die Gefahr des Todes durch einen Sturz erkannt habe. Der Prozess geht Freitag weiter.
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