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Hans-Georg "HG" Lindenau in seinem Wohnladen "M99" in der Manteuffelstraße. Vorerst kann er in den Räumen bleiben.

© Mike Wolff

"Gemischtwarenhandel" in Berlin-Kreuzberg: Szeneladen "M99" wird vorerst doch nicht geräumt

Kurz vor knapp wurde die Räumung des "Gemischtwarenladens" gestoppt. Jetzt muss ein medizinisches Gutachten den Gesundheitszustand des Inhabers klären

Die ersten Absperrgitter vor dem linksalternativen Szeneladen „M99“ hatte die Polizei am Mittwoch schon aufgebaut, um die Räumung für den nächsten Morgen vorzubereiten, da kam der Beschluss, dass das Geschäft in der Kreuzberger Manteuffelstraße nun doch nicht geräumt wird. Das hat das Landgericht am Mittwoch entschieden. Damit geht der Räumungsstreit zwischen Eigentümer und Mieter in eine neue Runde.

In dem Beschluss heißt es: „Es soll ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie und/oder Psychiatrie zu der Behauptung des Schuldners eingeholt werden, die beabsichtigte Räumung sei für ihn mit einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben verbunden.“ Der Schuldner, Ladeninhaber Hans-Georg Lindenau oder kurz „HG“, kämpft seit Jahren gegen die Räumung in der Manteuffelstraße 99, der Eigentümer hatte ihm ordnungsgemäß gekündigt.

"HG"geht es darum, ein halbes Jahr zu überbrücken

Die Initiative „Bizim Kiez“, die sich für „HG“ einsetzt, teilte am Mittwoch mit: „Wir haben es nicht für möglich gehalten: Das Landgericht hat den Beschluss des Amtsgerichts kassiert“. Dadurch sei die Räumung aber nur aufgeschoben, sagte Magnus Hengge von der Initiative, nun hoffe er, dass sich für das halbe Jahr, bevor er in andere Räume umzieht, eine Lösung finden lasse. Denn Lindenau hat bereits einen Mietvertrag für eine Wohnung in der Falckensteinstraße abgeschlossen, kann ab Mai 2017 einziehen und sein Geschäft dort weiterführen. „Er verlässt dann freiwillig den jetzigen Wohnladen in der Manteuffelstraße. Es geht bei dem ganzen Streit nur noch um die Übergangszeit bis Mai“, sagt Hengge.

Die Bereitschaft, zu verhandeln ist gesunken

Nun muss das Gutachten Klarheit darüber bringen, ob Lindenau eine Räumung verkraften würde. Sollte dies der Fall sein, werde das Gericht über den weiteren Verlauf entscheiden, sagte Cornelius Wollmann, Anwalt des Eigentümers, am Mittwoch. Bestünde tatsächlich Suizidgefahr, sei es natürlich oberste Priorität, das Leben und die Gesundheit von Lindenau zu schützen, sagte er weiter. „Meine Mandanten wollen unter keinen Umständen, dass er sich etwas antut.“ Da Lindenau aber durch Fotos der Kinder des Eigentümers gedroht habe, sei die Bereitschaft zu verhandeln deutlich gesunken. Dem Anwalt zufolge hatte Lindenau nach dem Motto "Ich kenne deine Kinder" verfremdete Kinderfotos auf Plakaten veröffentlicht und seinem Mandanten und dessen Familie gedroht.

Clara Lipkowski

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