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Tödlicher Messerangriff nach Parkplatzstreit: Berliner Landgericht verhängt sechsjährige Haftstrafe
Einer banaler Streit um eine Parklücke eskaliert. Ein 30-Jähriger sticht zu und tötet einen 37-Jährigen mit einem Messer. Jetzt fällte das Landgericht sein Urteil: sechs Jahre Haft.
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Es ging um eine Parklücke, es war ein „unglaublich banaler Streit“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß. „Keiner war bereit, einen Rückzieher zu machen, zu deeskalieren.“ Keiner habe die Banalität und Sinnlosigkeit des Streits erkannt. Schließlich zog Tolga E. ein Messer, rammte es William C. in den Bauch. Sechs Jahre Haft wegen Totschlags verhängte das Landgericht am Montag.
Die Mutter von William C. aus Kamerun saß laut weinend da, als eine von drei Nebenklägern im Saal. Immer unruhiger wurde es unter Verwandten und Freunden des Opfers auf den Zuhörerbänken. Bis einige aufsprangen und riefen: „Es war Mord!“ Der Richter unterbrach kurz und drohte, störende Zuhörer des Saales zu verweisen.
Der 30-jährige E. war am 11. Juli 2024 gegen 18 Uhr mit seinem Auto in Gesundbrunnen unterwegs – sein Vater saß mit in dem schwarzen Jeep. E. wurde in der Böttgerstraße auf einen Streit aufmerksam – sein älterer Bruder war einer der Beteiligten. Es ging um eine freie Parklücke. Der 37-jährige C. hatte mit seinem Kleintransporter in zweiter Reihe gehalten und so einen Parkplatz blockiert.
C. hingegen wollte den gebrauchten Wagen, den er sich nach langem Sparen zugelegt hatte, einem Freund präsentieren. Schnell kam es zu einem Streit. „Der Ton wird unangemessen laut“, sagte der Richter im Urteil. E. habe sich eingemischt. Es wurde handgreiflich. Dann stach E. mit einem Jagdmesser zu. Bis zur Wirbelsäule. Für C. kam jede Hilfe zu spät.
Entscheidend in dem Fall sei eine „tödliche Melange“ – bestehend aus Rücksichtslosigkeit und Desinteresse an dem, was andere wollten, sowie der „wachsenden Neigung vor allem junger Männer, ein Messer dabei zu haben“. Er habe große Zweifel an „winzig kleinen“ Messer-Verbotszonen, wenn so ein Messer außerhalb der Verbotszonen erlaubt sei, so der Richter.
Groß hob das Messer hoch. 11,9 Zentimeter lang die Klinge – „so ein Messer macht etwas mit jemanden, der es bei sich führt“. Es erhöhe die Bereitschaft, Gewalt eskalieren zu lassen. „Kein Mensch braucht so ein Messer.“
Tolga E. hatte gestanden. Er habe aus Angst um seinen Vater gehandelt, sagte er. Auf Notwehr berief er sich aber nicht. Der nicht vorbestrafte Mann bedauerte und zahlte 15.000 Euro an die Familie seines Opfers. Das Gericht wertete die Tat juristisch als einen minderschweren Fall. So hatten es auch Staatsanwalt und Verteidiger gesehen. Bis zur Rechtskraft eines Urteils kam E. zunächst auf freien Fuß.
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